Beteiligung der Interessenvertretung bei Um- und Neubauten Neu!
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von der Planung bis zur Umsetzung
Über dieses Seminar
Neu- und Umbauten von Betriebsstätten ändern die Arbeitsbedingungen regelmäßig durchgreifend. Es werden
nicht nur die entscheidenden Weichen für die arbeitstechnische Entwicklung des Betriebes, sondern auch für die
Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt. Wird z. B. der Platzbedarf für Arbeitsplätze unterschätzt,
führt dies entweder dazu, dass mit hohem Aufwand Wände versetzt werden müssen oder aber von Beginn an mit
„Notlösungen“ gearbeitet werden muss. Was für Baumaßnahmen gilt, gilt im Kern auch für technische oder
organisatorische Änderungsprozesse im Betrieb.
So ist die beste Lösung zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm die Auswahl lärmarmer Maschinen, so dass im Idealfall individuell belastende persönliche Schutzausrüstungen nicht benötigt werden. Wird das Mobiliar im Büro ersetzt, können höhenverstellbare Möbel präventiv die „Rückenschule“ entbehrlich machen.
Das Seminar führt ein in die Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Planung / Durchführung
baulicher, technischer und organisatorischer betrieblicher Änderungen. Es werden die rechtlichen
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen und der SBV in solchen Änderungsprozessen
von der Planung bis zur Umsetzung vorgestellt.
Seminarinhalte
Vorstellung der relevanten Regelungsbereiche des Arbeitsschutzrechts und Abgrenzung von anderen
betroffenen Rechtsgebieten (insbes. Baurecht, Produktsicherheitsrecht)
Planung als Prozess und die gesetzlichen Beteiligungsrechte und –pflichten der allgemeinen
Interessenvertretung (insbes. Betriebs- und Personalrat) und Schwerbehindertenvertretung
Die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliches Planungsinstrument zur
gesundheitsgerechten Gestaltung betrieblicher Änderungsprozesse
Beteiligung und Mitbestimmung im Planungsprozess anhand von konkreten Beispielen aus dem
Teilnehmerkreis