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Beteiligung der Interessenvertretung bei Um- und Neubauten Neu!

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von der Planung bis zur Umsetzung

Über dieses Seminar

Neu- und Umbauten von Betriebsstätten ändern die Arbeitsbedingungen regelmäßig durchgreifend. Es werden nicht nur die entscheidenden Weichen für die arbeitstechnische Entwicklung des Betriebes, sondern auch für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gestellt. Wird z. B. der Platzbedarf für Arbeitsplätze unterschätzt, führt dies entweder dazu, dass mit hohem Aufwand Wände versetzt werden müssen oder aber von Beginn an mit „Notlösungen“ gearbeitet werden muss. Was für Baumaßnahmen gilt, gilt im Kern auch für technische oder organisatorische Änderungsprozesse im Betrieb.
So ist die beste Lösung zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm die Auswahl lärmarmer Maschinen, so dass im Idealfall individuell belastende persönliche Schutzausrüstungen nicht benötigt werden. Wird das Mobiliar im Büro ersetzt, können höhenverstellbare Möbel präventiv die „Rückenschule“ entbehrlich machen.

Das Seminar führt ein in die Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Planung / Durchführung baulicher, technischer und organisatorischer betrieblicher Änderungen. Es werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen und der SBV in solchen Änderungsprozessen von der Planung bis zur Umsetzung vorgestellt.

Seminarinhalte

  • Vorstellung der relevanten Regelungsbereiche des Arbeitsschutzrechts und Abgrenzung von anderen betroffenen Rechtsgebieten (insbes. Baurecht, Produktsicherheitsrecht)
  • Planung als Prozess und die gesetzlichen Beteiligungsrechte und –pflichten der allgemeinen
    Interessenvertretung (insbes. Betriebs- und Personalrat) und Schwerbehindertenvertretung
  • Die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung: Gesetzliches Planungsinstrument zur
    gesundheitsgerechten Gestaltung betrieblicher Änderungsprozesse
  • Beteiligung und Mitbestimmung im Planungsprozess anhand von konkreten Beispielen aus dem Teilnehmerkreis

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Beteiligung der Interessenvertretung bei Um- und Neubauten

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG