Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Urlausbsrecht kompakt

Kollektiv- und individualrechtliche Aspekte

Über dieses Seminar

Damit die schönste Zeit des Jahres von Beginn an unter einem guten Stern steht, sollte es bei ihrer Planung und Gewährung reibungslos laufen. Das funktioniert nicht immer, weil unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen sind.

Das Bundesurlaubsgesetz ist inzwischen durch die vielen neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts dazu ziemlich veraltet. Außerdem gelten in den Betrieben und Dienststellen z. T. tarifvertragliche Regelungen. Hinzu kommt das Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretungen bei der Entwicklung von betrieblichen Urlaubsgrundsätzen. Im Betrieb Vereinbarungen zu treffen, die gesetzeskonform, praktikabel und im Sinne der Belegschaft sind, ist eine echte Herausforderung.

Seminarinhalte

  • Verfahren der Urlaubsbeantragung und -genehmigung
  • Betriebsferien, Urlaubssperren, Rück- bzw. Widerrufe
  • Wann darf Urlaub abgelehnt werden? Und was passiert dann?
  • Wer ist vorrangig zu behandeln: Soziale Aspekte
  • Wie viel Urlaub darf bzw. muss verplant werden?
  • Wie lange vorher muss der Urlaub beantragt werden?
  • Verfall und Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs ins nächste Jahr
  • Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung oder Renteneintritt
  • Kann Urlaub ausbezahlt werden?
  • Urlaubsansprüche bei Teilzeitarbeit
  • Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen
  • Eckpunkte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG