Häufige Irrtümer im Arbeitsrecht
Glauben ist nicht Wissen
Seminarinhalte
Was stimmt und was nicht?
- Keine Kündigung wegen Krankheit
- Kein Urlaubsanspruch in der Probezeit
- Drei Abmahnungen vor jeder Kündigung müssen sein
- Anspruch auf Entfristung, auch bei nur kurzer Weiterbeschäftigung nach Fristende
- Abmahnungen müssen nach zwei Jahren aus der Personalakte
- Abfindungen werden auf das ALG angerechnet
- Wenn es besser als im Tarifvertrag oder im Gesetz ist, kann der Betriebsrat alles regeln (Günstigkeitsprinzip)
- Der Betriebsrat ist nicht für AT-Angestellte zuständig