Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb
Beteiligung und Information – auch ohne Wirtschaftsausschuss
Seminarinhalte
Definition: Tendenzunternehmen, Tendenzbetrieb, Tendenzschutz
- Spezifische Merkmale und Abgrenzungskriterien zu anderen Betrieben
- Mischunternehmen: Was ist, wenn auch tendenzfreie Ziele verfolgt werden?
- Wer ist Tendenzträger*in und wer nicht?
- Was ist Tendenzschutz und was / wer hat ihn?
Eingeschränkte Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei
- personellen Angelegenheiten (Einstellung, Versetzung, Kündigung)
- sozialen Angelegenheiten (Arbeitszeit, Verhalten, Mehrarbeit etc.)
- wirtschaftlichen Angelegenheiten (wirtschaftliche Informationen, Betriebsänderung, Sozialplan etc.)
Praktische Betriebsratsarbeit in Tendenzbetrieben
- Nutzung von Informationsrechten auch ohne Wirtschaftsausschuss
- Beilegung von Rechtsstreitigkeiten: Verfahren und formale Anforderungen
- Aktuelle Rechtsprechung