Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Stellenbewertung und Eingruppierung im TVöD / TVL

Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats

Über dieses Seminar

Die Eingruppierung ist eine der Komponenten für die Entgeltbestimmung innerhalb der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Dem Betriebs- / Personalrat kommt bei der Eingruppierung von Personal ein Mitbeurteilungsrecht zu. Daher ist es notwendig, die Tarifbestimmungen zur Eingruppierung gut zu kennen und rechtssicher zu beherrschen, um in Streitfällen substanziell zu argumentieren.

Dieses Seminar thematisiert die Stellenbeschreibung als Grundlage für die Eingruppierung sowie die Voraussetzung für rechtskonforme Stellenbewertungen. Zusätzlich werden praxisorientierte Lösungsoptionen und Handlungsempfehlungen behandelt und es wird die aktuelle Entwicklung bei der Rechtsprechung aufgezeigt. Auch für konkrete Sachverhaltsfragen aus dem Teilnehmerkreis ist genügend Raum.

Seminarinhalte

  • Anforderungen an Stellenbeschreibungen als Bewertungsgrundlage
  • Grundlagen der Eingruppierung nach §§ 12,13 TVöD / TV-L
  • Rechtskonforme Übertragung der auszuübenden Tätigkeit
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung TVöD / TV-L
  • Bildung von Arbeitsvorgängen
  • Systematik zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe (Schwerpunkt: allgemeiner Verwaltungsdienst, technische Merkmale, IT)
  • Der „sonstige Beschäftigte“
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht
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Stellenbewertung und Eingruppierung im TVöD / TVL

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG