Betriebliche Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV-Vorschrift 2
Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen sicherstellen
Seminarinhalte
- Die Rechtsgrundlagen: ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Mitbestimmung bei der Regelung der Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen
- Pflicht zur Kooperation mit den betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs- / Personalräte, SBV und MAV)
- Beispiele für Unterstützungsfelder (z. B. Beschaffung neuer Arbeitsmittel, Änderungen der Arbeitsorganisation, Gefährdungsbeurteilung, Ergonomie, alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze)
- Die Arbeitsplanung: Regelmäßige Festlegung der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 – Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung
- Umfang der Betreuung: Feste Einsatzzeiten und / oder Bestimmung des Umfangs der Betreuung anhand der tatsächlichen betrieblichen Problemlagen
- Workshop: Betriebs- / Dienstvereinbarungen