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Antragsverfahren und Schriftverkehr für die Schwerbindertenvertretung (SBV) Neu!

Über dieses Seminar

Die amtliche Bescheinigung des Grads der Behinderung (GdB) ist die Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Das umfasst vor allem die Regelungen zur Prävention und zur betrieblichen Eingliederung, aber auch zum besonderen Kündigungsschutz. Die Schwerbehindertenvertretung berät betroffene Kolleg*innen beim Antragsverfahren.

Das Seminar richtet sich ausdrücklich auch an Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Thema Schwerbehinderung auseinandersetzen. Die Teilnehmenden erhalten die erforderlichen Kenntnisse, um Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem SGB IX und anderen Gesetzen zu unterstützen.

Seminarinhalte

  • Situation von Menschen mit Behinderung in Betrieb und Gesellschaft
  • Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 (1) SGB IX
  • Antragsverfahren zur Feststellung einer (Schwer-)Behinderung nach § 152 SGB IX
  • Gleichstellungsverfahren – vom Formular bis zum Sozialgerichtsverfahren
  • Nachteilsausgleich
  • Antragsverfahren auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben am Beispiel der Deutschen Rentenversicherung

Seminarbeschreibung

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Antragsverfahren und Schriftverkehr für die Schwerbindertenvertretung (SBV)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG