Lernunterlagen

SBV 1 - kompakt + Besonderheiten des MVG-EKD für SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie (4 Tage) Neu!

Gesamtpaket aus 2 Seminaren: Grundlagenwissen + SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie

Über dieses Seminar

Dieses Seminar ist ein Gesamtpaket aus 2 separat buchbaren Seminaren.

Seminar 1:

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis 1 (SBV 1) - kompakt (3 Tage 06. - 08.07.2026)
Grundlagenwissen für die Teilhabe behinderter Menschen

Das Seminar bietet eine Einführung in die Grundlagen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX), welches die Basis der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist. Mit dem Gesetz soll die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden.

Das Seminar bietet außerdem einen Blick auf die zentralen Aufgabenfelder der SBV. Dazu nehmen wir die aktuelle betriebliche Wirklichkeit unter die Lupe, so auch die Zusammenarbeit der SBV mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren.

Das Seminar richtet sich ausdrücklich auch an Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Thema Schwerbehinderung auseinandersetzen.

Seminar 2:

Besonderheiten des MVG-EKD für SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie (1 Tag 09.07.2026)
Praxiswissen für die SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie

Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den Regelungen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Diese Besonderheiten wirken sich auch unmittelbar auf die Arbeit der Schwerbehin-dertenvertretung in kirchlichen Einrichtungen aus. Grundlage hierfür ist das kirchliche Selbstbestimmungsrecht sowie die speziellen Vorschriften des MVG-EKD. Für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen ergeben sich daraus eigenständige Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume.
Ziel des Seminars ist es die für die tägliche Arbeit relevanten Besonderheiten herauszuarbeiten, die die Vertrauensperson nach MVG-EKD von der Vertrauens-person nach SGB IX unterscheidet.

Seminarinhalte

Seminar 1

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis 1 (SBV 1) - kompakt (3 Tage 06. - 08.07.2026)

  • Situation von Menschen mit Behinderung in Betrieb (und Gesellschaft)
  • Behinderung: Fakten, Zahlen und Begriffsbestimmung
  • Der gesetzliche Rahmen für die Arbeit der SBV, sowie Rechte und Pflichten
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Kurzer Blick auf das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren

Seminar 2

Besonderheiten des MVG-EKD für SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie (1 Tag 09.07.2026)

• Die SBV im System der Mitarbeitervertretung
Einordnung als Teil des zusätzlichen Interessensystems nach §§ 49–52a MVG-EKD

• MVG-EKD und SGB IX im Vergleich - Wann gilt welches Recht? Unterschiede u. a. bei:

  • Rechtsstellung und Organfunktion
  • Beteiligungsrechten
  • Kündigungs- und Versetzungsschutz
  • Rechtsweg und Rechtsdurchsetzung

• Praxisrelevante Themen im kirchlichen Kontext

  • Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen
  • Besetzung freier Stellen
  • BEM und Inklusionsvereinbarungen
  • Besonderheiten bei Werkstätten und speziellen Beschäftigtengruppen

Seminarbeschreibung

Download (PDF)

Daten werden gesendet ...


X

Teilnehmer {number}

(Bitte ankreuzen)
(Bitte ankreuzen)

Für dieses Seminar anmelden

Vielen Dank für deine Anmeldung.
Wir werden diese schnellstmöglichst bearbeiten.

  • Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Leider kann deine Anfrage derzeit nicht verarbeitet werden. Bitte kontaktiere uns telefonisch um das Seminar zu buchen. Vielen Dank für dein Verständnis.

Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder.

SBV 1 - kompakt + Besonderheiten des MVG-EKD für SBV-Arbeit in Kirche und Diakonie (4 Tage)

Mögliche Termine werden abgefragt.

Unternehmensanschrift


Rechnungsanschrift


Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG