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Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden

Das Leistungsspektrum kennen, erklären und nutzen

Über dieses Seminar

Arbeitnehmervertretungen haben immer wieder Kontakt zu Behörden, beraten Schwerbehinderte oder die gleichgestellten Kolleg*innen. Gemeinsam mit den Fachdiensten werden Probleme im Arbeitsalltag gelöst und es wird über Fördermöglichkeiten informiert. Das alles geht nur, wenn die Akteure gut über die Aufgaben und das Leistungsspektrum der verschiedenen Ämter und Behörden Bescheid wissen und dieses Wissen entsprechend nutzen.

Im Seminar werden die verschiedenen Behörden mit ihren Zuständigkeiten und Dienstleistungen vorgestellt. In einem zweiten Schritt klären wir die jeweiligen Voraussetzungen, um die unterschiedlichen Leistungen und Angebote zu bekommen bzw. nutzen zu können.
Die Teilnehmenden erfahren außerdem, welche Unterstützung die Interessenvertretung von Ämtern und/oder Behörden erhalten und wie die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Institutionen sinnvoll und effektiv und gestaltet werden kann.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Darstellung der Institutionen und ihrer Aufgabenbereiche
    o Integrationsamt – Integrationsfachdienste
    o Krankenkassen, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger
  • Leistungen für Menschen mit Behinderung
    o Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
    o Fördermöglichkeiten und -mittel
    o Rente wegen Erwerbsminderung und Altersrente für Menschen mit Behinderung
    o Hilfe bei der Beantragung von Leistungen
    o Arbeitsassistenz – die Arbeitgeberfunktion
  • Leistungen für den Arbeitgeber
    o (Eingliederungs-) Zuschüsse und Fördermittel
    o Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern, z. B. im Kündigungsfall
  • Die Antragstellung, insbesondere bei
    o Integrationsamt, Krankenkasse, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger
  • Widerspruch und Klage

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Die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG