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Arbeitsrecht 2 (AR 2)

Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis

Über dieses Seminar

Im Arbeitsleben gibt es Bereiche, in denen besonders häufig gestritten wird. Es liegt auf der Hand: Das sind die Themen Vergütung, Arbeitszeit, Krankheit, Urlaub und das Thema Haftung für Schäden, die ich im Rahmen meiner Arbeit verursacht habe. Die Kernfrage lautet dann meist: Was muss ich als Arbeitnehmer*in leisten, tun oder unterlassen, damit es keinen Ärger gibt, damit ich mein Recht bekomme oder mir kein Schaden entsteht?
Das Dumme ist: Selten haben Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber hier identische Auffassungen. Sonst gäbe es ja keinen Streit. In solchen Fällen hilft (meist) ein Blick ins Gesetz oder in den Arbeitsvertrag. Doch das nützt wenig, wenn das Hintergrundwissen fehlt, welche Gesetze bzw. Rechtsnormen zum Tragen kommen und welche Regelung im Zweifelsfall gilt.

Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Das Seminar wird durch einen Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht abgerundet.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

 

Seminarinhalte

  • Der Begriff der Arbeitszeit – Grundnormen des Arbeitszeitrechts
    o Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht- und Schichtarbeit
    o Abweichungen von den Grundnormen durch Öffnungsklauseln
    o Dokumentationspflichten; aktuelle EU-Rechtsprechung
    o Dimensionen der Arbeitszeit
  • Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall
    o Anzeige- und Nachweispflichten
    o Der Einheitsfall und passgenaue Arbeitsunfähigkeit in der Entgeltfortzahlung
  • Gewährung von Urlaub
    o Gesetzlicher, tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Urlaub
    o Urlaubsansprüche bei Reduzierung der Arbeitszeit (auch bei Kurzarbeit), Krankheit und Tod
    o EU-Rechtsprechung zum Urlaub
  • Basiswissen Teilzeitarbeit
    o Anspruch, Ablehnungsgründe
    o Brückenteilzeit
  • Grundlagen des Haftungsrechts
    o Wie haften Arbeitnehmer*innen für Schäden, die sie aus Anlass einer betrieblichen Tätigkeit
    verursachen?

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Arbeitsrecht 2 (AR 2)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG