Einstiegsseminar: Arbeitsrecht für die betriebliche Interessenvertretung
Über dieses Seminar
In den Arbeitsrechtseminaren geht es um alle Aspekte des Arbeitsverhältnisses, also um die Rechte und Pflichten der einzelnen Beschäftigten. Von A, wie Arbeitsvertrag bis Z, wie Zwischenzeugnis. Für Betriebs- und Personalräte sind diese Kenntnisse zwingend erforderlich, um im Betrieb die Arbeitnehmer*innen kompetent beraten und im Gremium sachgerecht entscheiden zu können.
In diesem Einstiegsseminar werden Grundlagen des Arbeitsrechts vermittelt. Dazu gehört das Wissen, welche Gesetze bzw. Rechtsnormen gelten und was im Zweifelsfall gilt. Spannend wird es meist, wenn es um das Verhältnis von Betriebs-bzw. Dienstvereinbarungen und dem individuellen Arbeitsvertrag geht. Außerdem wird an praktischen Beispielen erläutert, wie ein Arbeitsgerichtsverfahren abläuft und was dazu notwendig ist.
Das Seminar wird durch einen Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht abgerundet.
Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.
Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Seminarinhalte
Entwicklung und Konzeption des Arbeitsrechts
Die Systematik
o Vom Weisungsrecht zur Europäischen Menschenrechtscharta
Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur Einstellung
o Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen
o Einstellungsfragebogen und zulässige Fragen im Einstellungsgespräch
o Arbeitsvertrag und Klauseln, Nachweisgesetz
Befristungsrecht
Arbeitnehmerüberlassung
Günstigkeitsprinzip / Gleichbehandlungsgrundsatz
Pflichten der Arbeitnehmer*innen
o Pflicht zur Arbeitsleistung – Inhalt, Ort, Umfang
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
o Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte
o Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht - Besprechung und Erläuterung