Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis 3 (SBV 3)
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Über dieses Seminar
Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitgeber Prävention vor Rehabilitation und Rente. Dieser Auftrag findet sich u. a. im SGB IX im § 167 (2) wieder. Danach sind alle Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu treffen. Dazu muss Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten werden.
Hierbei besitzen SBV und Betriebsrat Gestaltungsmöglichkeiten, die in einer Betriebsvereinbarung zu beschreiben sind.
Das Seminar vermittelt daher zunächst einen Überblick über den rechtlichen Handlungsrahmen der strategischen Aufgaben. Darauf aufbauend erwerben die Teilnehmer*innen Kenntnisse, wie die Interessenvertretungen mit BEM-Vereinbarungen Rahmenbedingungen einer inklusiven Personal- und Unternehmenspolitik schaffen können.
Darüber hinaus werden die Teilnehmenden auf ihre eigene betriebliche Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet.
Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.
Seminarinhalte
Rechtliche Grundlagen: SGB IX, BetrVG, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Allgemeine Ziele einer Betriebsvereinbarung zu BEM
Gestaltungsmöglichkeiten und Rollen im BEM
Schritte im BEM Verfahren
Fallmanagement und Kooperation mit Leistungsträgern