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Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis 1 (SBV 1)

Grundlagenwissen für die Teilhabe behinderter Menschen

Über dieses Seminar

Das Seminar bietet eine Einführung in die Grundlagen des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX),  welches Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist. Mit dem Gesetz soll die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden. Das Seminar bietet außerdem einen Blick auf die zentralen Aufgabenfelder der SBV. Dazu nehmen wir die aktuelle betriebliche Wirklichkeit unter die Lupe, so auch die Zusammenarbeit der SBV mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren.
Das Seminar richtet sich ausdrücklich auch an Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Thema Schwerbehinderung auseinandersetzen.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Situation von Menschen mit Behinderung in Betrieb (und Gesellschaft)
  • Behinderung: Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
  • Der gesetzliche Rahmen für die Arbeit der SBV sowie Rechte und Pflichten als Schwerbehindertenvertreter*in
  • Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der SBV
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat
  • Kooperation mit anderen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen
  • Blick auf das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren

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Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis 1 (SBV 1)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG