Buch und Brille

Betriebsratsschulung

Ein Arbeitgeber ist nur dann verpflichtet, Schulungskosten für eine Betriebsratsschulung zu übernehmen, wenn der Betriebsrat den Beschluss über die Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds vor der jeweiligen Veranstaltung gefasst hat.

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