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Aktuelles & Informatives aus dem Bereich: Häufige Fragen

25. August 2015

Wer ist wahlberechtigt?

Das ist in § 7 S.1 BetrVG geregelt. Wahlberechtigt ist jede/r, die/der a) das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und b) am Tag der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt ist Dazu zählen selbstverständlich auch ausländische Mitarbeiter/innen, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, Arbeitnehmer/innen in Mutterschutz oder Elternzeit, Leiharbeitnehmer/innen in dem entleihenden Betrieb, soweit ...
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25. August 2015

Wer kann für das Amt eines Betriebsrats kandidieren?

Nach 8 Abs.1 BetrVG gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Wahlrecht, allerdings muss mindestens eine 6-monatige Betriebszugehörigkeit vorliegen. Ausnahmsweise bedarf es dieser Frist nicht, sofern der Betrieb weniger als sechs Monate besteht gem. § 8 Abs. 2 BetrVG. Zu beachten ist, dass auch Mitglieder des Wahlvorstandes wählbar ...
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25. August 2015

Welche Besonderheit ist bei den Leiharbeitnehmer/innen zu berücksichtigen?

Leiharbeitnehmer/innen sind unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt (vgl. Punkt 2.), können jedoch nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Der Ausschluss von der Wählbarkeit ist in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG ausdrücklich festgelegt. Obwohl die Arbeitnehmerüberlassung gewerblich oder nicht gewerblich ständig zunimmt, hat das BAG entschieden, Leiharbeitnehmer/innen im Rahmen der ...
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25. August 2015

Wann sind Betriebsratswahlen?

Nach § 13 I S.1 BetrVG finden alle vier Jahre in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai Die Wahlen zum Betriebsrat statt – turnusgemäß werden die nächsten Wahlen 2018 durchgeführt. Die Amtszeit beginnt mit Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrates. Sollte in Eurem Betrieb noch kein Betriebsrat existieren, so ist die Neugründung zu jeder Zeit möglich. In diesem Fall beginnt die Amtszeit ...
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25. August 2015

Wann besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Betriebsratswahl?

Dies richtet sich nach § 13 Abs. 2 BetrVG: Mit Ablauf von 24 Monaten ab der Wahl, die Beschäftigtenzahl um die Hälfte, mindestens aber um 50 % verändert; die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gesunken ist; ein Rücktrittsbeschluss mit der Mehrheit seiner Mitglieder vorliegt; die Betriebsratswahl ...
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25. August 2015

Welches Wahlverfahren Anwendung?

Je nach Betriebsgröße findet das vereinfachte oder das normale Wahlverfahren Anwendung. Um zu entscheiden, welches Wahlverfahren bei Euch Anwendung findet, muss ermittelt werden, wie viele wahlberechtigte Beschäftigte in der Regel in Eurem Betrieb tätig sind. In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss zwingend das vereinfachte Wahlverfahren ...
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25. August 2015

Wie bildet man einen Wahlvorstand?

Sofern noch kein Betriebsrat in Eurem Betrieb besteht, der einen Wahlvorstand bestellen kann, müsst Ihr zu einer Betriebsversammlung einladen. Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer Eures Betriebes können zu einer Betriebsversammlung einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstandes machen gem. § 17 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs.1 WO. Sofern einer Eurer Kollegen Mitglied einer ...
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