Buch und Brille
Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Schwerbehindertenvertretung

In allen Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen dauerhaft (mindestens 6 Monate) beschäftigt sind, sind eine Schwerbehindertenvertretung und wenigstens eine Stellvertretung zu wählen.

Relevante Beiträge