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Sozialplan

Eine Betriebsänderung zieht einen Interessenausgleich und einen Sozialplan nach sich. Im Sozialplan werden gemäß BetrVG eine Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen, um die wirtschaftlichen Nachteile zu mindern oder gar auszugleichen, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer geplanten Betriebsänderung erleidet. Es geht zum Beispiel darin um Abfindungen oder Umzugsbeihilfen.

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