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Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Wann besteht die Möglichkeit einer Wahlanfechtung?

Grundsätzlich ist eine Anfechtung möglich bei Verstößen gegen wesentliche Vorschriften:

  • des Wahlrechts
  • der Wählbarkeit
  • des Wahlverhaltens

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