Buch und Brille
Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Wer kann die Initiative zur Gründung eines Betriebsrates ergreifen?

Besteht in Eurem Betrieb noch kein Betriebsrat, so müsst Ihr in einer Betriebsversammlung, zu der drei Arbeitnehmer/innen oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand bilden. Besteht bereits ein Betriebsrat, so benennt dieser den Wahlvorstand.

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