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Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Wie viel Betriebsratsmitglieder könnt Ihr wählen?

Das ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten die regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind. Wie bereits unter 4. erläutert werden Leiharbeitnehmer/innen bei der Anzahl nicht berücksichtigt. Maßgebend ist § 9 BetrVG.

In der Regel besteht der Betriebsrat bei:
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
1.001 bis 1.500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern.

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