Wie viel Betriebsratsmitglieder könnt Ihr wählen?
Das ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten die regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind. Wie bereits unter 4. erläutert werden Leiharbeitnehmer/innen bei der Anzahl nicht berücksichtigt. Maßgebend ist § 9 BetrVG.
In der Regel besteht der Betriebsrat bei:
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
1.001 bis 1.500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern.