Betriebsrat 2 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 2)
Mitbestimmung auf den Punkt gebracht
Über dieses Seminar
Wir sprechen von „echter, erzwingbarer Mitbestimmung“, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine beabsichtigte Maßnahme informieren und sich dann mit ihm einigen muss, bevor er diese Maßnahme durchführt. Die Einigung sollte in Form einer Betriebsvereinbarung niedergelegt werden. Und wenn man sich trotz aller Bemühungen dennoch nicht einig wird, dann kann ein Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.
Doch in welchen Fällen hat der Betriebsrat eine „echte, erzwingbare Mitbestimmung“? Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, in welchen Angelegenheiten es Mitbestimmung gibt, wo das geregelt ist und wie diese gesetzlichen Vorgaben zu verstehen sind.
Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Die Themen werden anhand betrieblicher Beispiele besprochen.
Info-Download
Der Flyer zum Seminar "Betriebsrat 2 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 2) - Mitbestimmung auf den Punkt gebracht" mit den kompletten Seminarinhalten: