Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Personalratswahl 2024

In einigen Bundesländern werden 2024 wieder die Personalratswahlen durchgeführt. Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Bediensteten in Dienststellen und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Die Personalvertretung vertritt Tarifbeschäftigte und Beamte einer Dienststelle auf Bund-, Länder- oder Gemeindeebene, die meist als Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts geführt werden. Die Mitgliederzahl eines Personalrates ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle.

Personalräte werden in Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten, von denen drei wählbar sind, gewählt. Es gibt zwar keine zur Wahl eines Personalrats zwingende Vorschrift, allerdings sind alle betrieblichen Parteien (Personalrat, Wahlberechtigte, Gewerkschaft, Dienststellenleiter) nacheinander aufgerufen, die Wahlen einzuleiten. Kommen sie dem nicht nach oder sind sie erfolglos – weil z. B. niemand bereit ist, zu kandidieren – findet keine Wahl statt und es gibt keinen Personalrat.

Vorbereitung und Durchführung

Die Vorbereitung und Durchführung von Personalratswahlen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für den Wahlvorstand als Gremium und es sind zahlreiche Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten. Im Rahmen unserer Wahlvorstandsschulung LPVG NRW vermitteln wir die erforderlichen Informationen zu den Wahlformen, der Stimmabgabe und Fristberechnung.

Kurzer Überblick zum Wahlvorstand und Wahlvorschriften

Der Wahlvorstand wird in der Regel vom bestehenden Personalrat eingesetzt und organisiert die Personalratswahl. Das muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Wenn kein Personalrat existiert, kann der Wahlvorstand auf einer Personalversammlung gewählt werden. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten. Der Wahlvorstand organisiert die Personalratswahl und ist für ihre Durchführung verantwortlich.

Ablauf einer Personalratswahl

Die Dienststelle erstellt für den Wahlvorstand eine Wählerliste. Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben und macht es in der Dienststelle bekannt. Darin ist festgelegt, wann gewählt wird, wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Datum Vorschläge zur Wahl eingereicht werden können. Die eigentliche Wahl der Personalratsmitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt und der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Personalratssitzung ein.

Besonderheiten in den Wahlvorschriften

  • Es gibt Gruppenzugehörigkeiten z. B. Beamte, Angestellte usw., die anteilig ihrer Gruppengröße vertreten sein müssen.
  • In den Gruppen kann es zu mehreren Wahlvorschlagslisten kommen (Verhältniswahlrecht)
  • Gesamtpersonalräte und Stufenvertretungen werden in Urwahlen gewählt
  • Es besteht die Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften in SBV und Personalrat, Gesamtpersonalrat, usw.
  • Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräte sind den örtlichen Gremien in Konfliktfällen übergeordnet

Nach der Wahl – die Grundlagen der Personalratsarbeit

Nach der Wahl gilt es, sich mit den notwendigen Grundlagen der Personalratsarbeit vertraut zu machen und sich als Gremium aufzustellen. Wie ist die Rechtsstellung des Personalrats und welche Beteiligungsverfahren gibt es? Wie arbeitet der Personalrat mit Gremien wie der JAV und / oder SBV zusammen?

In unseren Grundlagenseminaren Einstiegsseminar für die Arbeit im Personalrat – LPVG 1 und Vom Informationsrecht bis zur Mitbestimmung – LPVG 2 für die Bundesländer NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, werden die Grundsteine für eine solide Personalratsarbeit gelegt.

Rechtsgrundlagen

Für den Personalrat gibt es keine einheitliche Gesetzgebung. In den Personalvertretungsgesetzen für jedes einzelne Bundesland (PersVG) sind daher die Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte auf Länderebene im jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geregelt. Nur für Bundesbehörden gibt es ein Bundespersonalvertretungsgesetz.

Gibt es einen Unterschied zwischen Personalrat zum Betriebsrat?

Während der Personalrat die Mitbestimmungsrechte der Bediensteten in öffentlichen Verwaltungen wahrnimmt, ist der Betriebsrat die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Somit ist der Personalrat mit dem Betriebsrat vergleichbar: In beiden Vertretungsorganen werden die Interessen der Beschäftigten unterstützt und gewahrt.

Personalratsvorsitzende und ihre Stellvertreter*innen

Personalratsvorsitzende und deren Stellvertreter*innen obliegt die Geschäftsführung des Gremiums – aber was bedeutet das? Wie leitet man am Besten eine Personalratssitzung? Was ist eine rechtssichere Beschlussfassung? Fragen wie diese werden in dem Seminar Fit für den Vorsitz für Personalräte beantwortet.

Der Personalratslotse

Ob vor der Wahl, nach der Wahl oder zwischendurch – ihr habt eine dringende Frage und benötigt Unterstützung? Unser Personalratslotse hilft Euch weiter!

Wann wird eigentlich gewählt – eine Übersicht nach Bundesländern

Nicht immer wird alle 4 Jahre gewählt, wie die Aufstellung der einzelnen Regelungen zeigt. Auch gibt es keinen einheitlichen Wahlzeitpunkt, wie im Betriebsverfassungsgesetz.

Bereich Wahlzeitraum Nächste Wahl Wahlturnus Grundlage
Bundespersonal­vertretungsgesetz 01.03. – 31.05. 2024 Alle 4 Jahre BPersVG
Bayern 01.05. – 31.07. 2026 Alle 5 Jahre BayPVG
Baden-Württemberg 01.04. – 31.07. 2024 Alle 5 Jahre LPVG BW
Saarland 01.03. – 31.05. 2025 Alle 4 Jahre SPersVG
Rheinland-Pfalz 01.03. – 31.05. 2025 Alle 4 Jahre LpersVG RP
Sachsen 01.03. – 31.05. 2026 Alle 5 Jahre SächsPersVG
Thüringen 01.03. – 31.05. 2026 Alle 4 Jahre ThürPersVG
Hessen 01.05. – 31.05. 2024 Alle 4 Jahre HPVG
Sachsen-Anhalt 01.03. – 31.05. 2025 Alle 5 Jahre PersVG LSA
Nordrhein-Westfalen bis 30.06. 2024 Alle 4 Jahre LPVG NW
Niedersachsen 01.02. – 30.04. 2024 Alle 4 Jahre NpersVG
Brandenburg 01.03. – 31.05. 2026 Alle 4 Jahre PersVG Bbg
Bremen 01.03. – 31.03. 2024 Alle 4 Jahre BremPersVG
Hamburg 01.03. – 31.05. 2026 Alle 4 Jahre HmbPersVG
Berlin 01.10. – 15.12. 2024 Alle 4 Jahre BlnPersVG
Mecklenburg-Vorpommern 01.03. – 31.05. 2025 Alle 4 Jahre PersVG M-V
Schleswig-Holstein 01.03. – 31.05. 2027 Alle 4 Jahre MBG Sch.-H.

Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert, wenn zum Beispiel ein Personalrat zurücktritt oder aber kein Personalrat existiert und erstmals in einer Dienststelle eine Personalratswahl stattfindet.