Personalratswahl 2024
Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Bediensteten in Dienststellen, Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Die Personalvertretung vertritt Tarifbeschäftigten und Beamten einer Dienststelle auf Bund-, Länder- oder Gemeindeebene, die meist als Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts geführt werden. Die Mitgliederzahl eines Personalrates ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle.
Rechtsgrundlage
Für den Personalrat gibt es keine einheitliche Gesetzgebung. In den Personalvertretungsgesetzen für jedes einzelne Bundesland (PersVG) sind daher die Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte sowie der Ablauf von Personalratswahlen auf Länderebene geregelt. Nur für Bundesbehörden gibt es ein Bundespersonalvertretungsgesetz.
Unterschied Personalrat zum Betriebsrat
Während der Personalrat die Mitbestimmungsrechte der Bediensteten in öffentlichen Verwaltungen wahrnimmt, ist der Betriebsrat die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Somit ist der Personalrat mit dem Betriebsrat vergleichbar: In beiden Vertretungsorganen werden die Interessen der Beschäftigten unterstützt und gewahrt.
Personalratswahl
Personalräte werden in Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten, von denen drei wählbar sind, gewählt. Es gibt zwar keine zur Wahl eines Personalrats zwingende Vorschrift, allerdings sind alle betrieblichen Parteien (Personalrat, Wahlberechtigte, Gewerkschaft, Dienststellenleiter) nacheinander aufgerufen, die Wahlen einzuleiten. Kommen sie dem nicht nach oder sind sie erfolglos – weil z.B. niemand bereit ist, zu kandidieren – findet keine Wahl statt und es gibt keinen Personalrat.
Alle vier Jahre wird gewählt
Nicht immer, wie die Aufstellung der einzelnen Regelungen zeigt. Auch gibt es keinen einheitlichen Wahlzeitpunkt, wie im Betriebsverfassungsgesetz.
Bereich | Wahlzeitraum | Nächste Wahl | Wahlturnus | Grundlage |
---|---|---|---|---|
Bundespersonalvertretungsgesetz | 01.03. – 31.05. | 2024 | Alle 4 Jahre | BPersVG |
Bayern | 01.05. – 31.07. | 2026 | Alle 5 Jahre | BayPVG |
Baden-Württemberg | 01.04. – 31.07. | 2024 | Alle 5 Jahre | LPVG BW |
Saarland | 01.03. – 31.05. | 2025 | Alle 4 Jahre | SPersVG |
Rheinland-Pfalz | 01.03. – 31.05. | 2025 | Alle 4 Jahre | LpersVG RP |
Sachsen | 01.03. – 31.05. | 2026 | Alle 5 Jahre | SächsPersVG |
Thüringen | 01.03. – 31.05. | 2026 | Alle 4 Jahre | ThürPersVG |
Hessen | 01.05. – 31.05. | 2024 | Alle 4 Jahre | HPVG |
Sachsen-Anhalt | 01.03. – 31.05. | 2025 | Alle 5 Jahre | PersVG LSA |
Nordrhein-Westfalen | bis 30.06. | 2024 | Alle 4 Jahre | LPVG NW |
Niedersachsen | 01.02. – 30.04. | 2024 | Alle 4 Jahre | NpersVG |
Brandenburg | 01.03. – 31.05. | 2026 | Alle 4 Jahre | PersVG Bbg |
Bremen | 01.03. – 31.03. | 2024 | Alle 4 Jahre | BremPersVG |
Hamburg | 01.03. – 31.05. | 2026 | Alle 4 Jahre | HmbPersVG |
Berlin | 01.10. – 15.12. | 2024 | Alle 4 Jahre | BlnPersVG |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.03. – 31.05. | 2025 | Alle 4 Jahre | PersVG M-V |
Schleswig-Holstein | 01.03. – 31.05. | 2027 | Alle 4 Jahre | MBG Sch.-H. |
Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert, wenn zum Beispiel ein Personalrat zurücktritt oder aber kein Personalrat existiert und erstmals in einer Dienststelle eine Personalratswahl stattfindet.
Der Wahlvorstand zur Personalratswahl organisiert die Wahl
Der Wahlvorstand wird in der Regel vom bestehenden Personalrat eingesetzt. Das muss spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Wenn kein Personalrat existiert, kann der Wahlvorstand auf einer Personalversammlung gewählt werden. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten. Der Wahlvorstand organisiert die Personalratswahl und ist für ihre Durchführung verantwortlich.
Ablauf einer Personalratswahl
Die Dienststelle erstellt für den Wahlvorstand eine Wählerliste. Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben und macht es im Betrieb bekannt. Darin ist festgelegt, wann gewählt wird, wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Datum Vorschläge zur Wahl eingereicht werden können. Die eigentliche Wahl der Personalratsmitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt und der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Personalratssitzung ein.
Besonderheiten in den Wahlvorschriften
- Es gibt Gruppenzugehörigkeiten z.B. Beamte, Angestellte, Studierende, usw die anteilig ihrer Gruppengröße vertreten sein müssen
- In den Gruppen kann es zu weiteren Gruppenbildungen kommen (Verhältniswahlrecht)
- Gesamtpersonalräte und Stufenvertretungen werden in Urwahlen gewählt
- Es besteht die Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften in JAV, SBV und Personalrat, Gesamtpersonalrat, usw.
- Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräte sind den örtlichen Gremien in Konfliktfällen übergeordnet