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Personalratswahl 2024

Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Bediensteten in Dienststellen, Betrieben und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Die Personalvertretung vertritt Tarifbeschäftigten und Beamten einer Dienststelle auf Bund-, Länder- oder Gemeindeebene, die meist als Anstalt, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts geführt werden. Die Mitgliederzahl eines Personalrates ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle.

Rechtsgrundlage

Für den Personalrat gibt es keine einheitliche Gesetzgebung. In den Personalvertretungsgesetzen für jedes einzelne Bundesland (PersVG) sind daher die Zuständigkeiten, Pflichten und Rechte sowie der Ablauf von Personalratswahlen auf Länderebene geregelt. Nur für Bundesbehörden gibt es ein Bundespersonalvertretungsgesetz.

Unterschied Personalrat zum Betriebsrat

Während der Personalrat die Mitbestimmungsrechte der Bediensteten in öffentlichen Verwaltungen wahrnimmt, ist der Betriebsrat die Interessenvertretung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Somit ist der Personalrat mit dem Betriebsrat vergleichbar: In beiden Vertretungsorganen werden die Interessen der Beschäftigten unterstützt und gewahrt.

Personalratswahl

Personalräte werden in Dienststellen mit mindestens fünf Wahlberechtigten, von denen drei wählbar sind, gewählt. Es gibt zwar keine zur Wahl eines Personalrats zwingende Vorschrift, allerdings sind alle betrieblichen Parteien (Personalrat, Wahlberechtigte, Gewerkschaft, Dienststellenleiter) nacheinander aufgerufen, die Wahlen einzuleiten. Kommen sie dem nicht nach oder sind sie erfolglos – weil z.B. niemand bereit ist, zu kandidieren – findet keine Wahl statt und es gibt keinen Personalrat.

Alle vier Jahre wird gewählt

Nicht immer, wie die Aufstellung der einzelnen Regelungen zeigt. Auch gibt es keinen einheitlichen Wahlzeitpunkt, wie im Betriebsverfassungsgesetz.

Bereich Wahlzeitraum Nächste Wahl Wahlturnus Grundlage
Bundespersonal­vertretungsgesetz 01.03. – 31.05. 2024 Alle 4 Jahre BPersVG
Bayern 01.05. – 31.07. 2026 Alle 5 Jahre BayPVG
Baden-Württemberg 01.04. – 31.07. 2024 Alle 5 Jahre LPVG BW
Saarland 01.03. – 31.05. 2025 Alle 4 Jahre SPersVG
Rheinland-Pfalz 01.03. – 31.05. 2025 Alle 4 Jahre LpersVG RP
Sachsen 01.03. – 31.05. 2026 Alle 5 Jahre SächsPersVG
Thüringen 01.03. – 31.05. 2026 Alle 4 Jahre ThürPersVG
Hessen 01.05. – 31.05. 2024 Alle 4 Jahre HPVG
Sachsen-Anhalt 01.03. – 31.05. 2025 Alle 5 Jahre PersVG LSA
Nordrhein-Westfalen bis 30.06. 2024 Alle 4 Jahre LPVG NW
Niedersachsen 01.02. – 30.04. 2024 Alle 4 Jahre NpersVG
Brandenburg 01.03. – 31.05. 2026 Alle 4 Jahre PersVG Bbg
Bremen 01.03. – 31.03. 2024 Alle 4 Jahre BremPersVG
Hamburg 01.03. – 31.05. 2026 Alle 4 Jahre HmbPersVG
Berlin 01.10. – 15.12. 2024 Alle 4 Jahre BlnPersVG
Mecklenburg-Vorpommern 01.03. – 31.05. 2025 Alle 4 Jahre PersVG M-V
Schleswig-Holstein 01.03. – 31.05. 2027 Alle 4 Jahre MBG Sch.-H.

Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert, wenn zum Beispiel ein Personalrat zurücktritt oder aber kein Personalrat existiert und erstmals in einer Dienststelle eine Personalratswahl stattfindet.

Der Wahlvorstand zur Personalratswahl organisiert die Wahl

Der Wahlvorstand wird in der Regel vom bestehenden Personalrat eingesetzt. Das muss spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Wenn kein Personalrat existiert, kann der Wahlvorstand auf einer Personalversammlung gewählt werden. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten. Der Wahlvorstand organisiert die Personalratswahl und ist für ihre Durchführung verantwortlich.

Ablauf einer Personalratswahl

Die Dienststelle erstellt für den Wahlvorstand eine Wählerliste. Der Wahlvorstand erstellt ein Wahlausschreiben und macht es im Betrieb bekannt. Darin ist festgelegt, wann gewählt wird, wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Datum Vorschläge zur Wahl eingereicht werden können. Die eigentliche Wahl der Personalratsmitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Stimmenauszählung wird das Wahlergebnis festgestellt und der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Personalratssitzung ein.

Besonderheiten in den Wahlvorschriften

  • Es gibt Gruppenzugehörigkeiten z.B. Beamte, Angestellte, Studierende, usw die anteilig ihrer Gruppengröße vertreten sein müssen
  • In den Gruppen kann es zu weiteren Gruppenbildungen kommen (Verhältniswahlrecht)
  • Gesamtpersonalräte und Stufenvertretungen werden in Urwahlen gewählt
  • Es besteht die Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften in JAV, SBV und Personalrat, Gesamtpersonalrat, usw.
  • Stufenvertretungen und Gesamtpersonalräte sind den örtlichen Gremien in Konfliktfällen übergeordnet