Der Betriebsrat (BR)
Die Einladung
- Der Betriebsratsvorsitzende lädt die Mitglieder oder ggf. die Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung ein.
Die Tagesordnung
- Der Betriebsratsvorsitzende setzt den Tagesordnungspunkt „ Schulungsplanung“ auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung.
Die Betriebsratssitzung
- In der Betriebsratssitzung beraten die Mitglieder (Ersatzmitglieder) darüber, welche Schulungen das Gremium benötigt.
- Hier hat der Betriebsrat wie folgt vorzugehen:
- Die ausgesuchte Schulungs-und Bildungsveranstaltung ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. (Die Seminare von Arbeit & Lernen Detmold entsprechen dieser Rechtsgrundlage.)
- Prüfung der zeitlichen Lage der Schulung.
- Benennung des Betriebsratsmitglieds, welches an der Schulung teilnimmt. Bitte benennt auch einen Ersatzteilnehmer.
Die Beschlussfassung
- Nachdem der Betriebsrat die Angelegenheit im Betriebsrat beraten hat, wird der Beschluss über die Seminarteilnahme gefasst und dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
Hinweis: Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
- Eine Schulung gilt dann als erforderlich, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, um sach- und fachgerechte Aufgabenbewältigung zu ermöglichen.
- Der Arbeitgeber muss das Betriebsratsmitglied für das Seminar freistellen und die Seminar- und Reisekosten, sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen.