Der Betriebsrat (BR)
Die Einladung
- Der Betriebsratsvorsitzende lädt die Mitglieder oder ggf. die Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung ein.
Die Tagesordnung
- Der Betriebsratsvorsitzende setzt den Tagesordnungspunkt „ Schulungsplanung“ auf die Tagesordnung der nächsten Betriebsratssitzung.
Die Betriebsratssitzung
- In der Betriebsratssitzung beraten die Mitglieder (Ersatzmitglieder) darüber, welche Schulungen das Gremium benötigt.
- Hier hat der Betriebsrat wie folgt vorzugehen:
- Die ausgesuchte Schulungs-und Bildungsveranstaltung ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. (Die Seminare von Arbeit & Lernen Detmold entsprechen dieser Rechtsgrundlage.)
- Prüfung der zeitlichen Lage der Schulung.
- Benennung des Betriebsratsmitglieds, welches an der Schulung teilnimmt. Bitte benennt auch einen Ersatzteilnehmer.
Die Beschlussfassung
- Nachdem der Betriebsrat die Angelegenheit im Betriebsrat beraten hat, wird der Beschluss über die Seminarteilnahme gefasst und dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt.
Die Anmeldung und Kostenübernahme
- Die Anmeldung des / der Teilnehmer*innen könnt ihr direkt online beim jeweiligen Seminar durchführen. Die entsprechenden Kosten werden direkt bei Eingabe der abgefragten Daten angezeigt.
Eine individuell anzupassende Vorlage für die Anmeldung bzw. Kostenübernahme findet ihr hier.
Hinweis: Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
- Eine Schulung gilt dann als erforderlich, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, um sach- und fachgerechte Aufgabenbewältigung zu ermöglichen.
- Der Arbeitgeber muss das Betriebsratsmitglied für das Seminar freistellen und die Seminar- und Reisekosten, sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen.