Betriebsratswahl
Kostenlose Online-Beratung für neu gewählte Betriebsräte
Ihr habt Fragen nach der Betriebsratswahl?
Frisch gewählt und viele Fragen? Was ist zu tun, was sind die ersten Schritte? Als Service für Euer neues Gremium bieten wir Euch eine kostenlose Online-Beratung an, in der Eure Fragen schnell und unkompliziert beantwortet werden.
Die Online-Beratung erfolgt via Zoom. Aus unserem Team stehen Euch Axel und Marc mit Rat und Tat zur Seite.
Ablauf
Bei Interesse schickt uns bitte die Anmeldung für Euer Gremium mit den unten stehenden Angaben per E-Mail an info@aul-seminare.de oder Ihr ruft uns im Büro an unter Telefon: 0 52 31 – 3 09 39-0.
Bitte bei der Anmeldung angeben:
- Name & Anschrift des Betriebs
- Gewünschter Termin
- Eure Kontaktdaten für evtl. Rückfragen sowie eine E-Mail-Adresse
- Größe des Gremiums und Anzahl der neu gewählten Mitglieder
- Eure konkreten Fragen, die in den Online-Beratungen von uns beantwortet werden
Ihr erhaltet dann per E-Mail die Zugangsdaten und wir treffen uns zum vereinbarten Termin online.
Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
- Das aktive Wahlrecht wurde vom 18. auf das 16. Lebensjahr geändert.
- Vereinfachung bei der Einreichung von Wahlvorschlägen.
- Das Vereinfachte Wahlverfahren wird in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern eingesetzt.
- Das Vereinfachte Wahlverfahren kann nach Vereinbarung bei 101 bis 200 Arbeitnehmern angewandt werden.
- Veränderungen bei der Anfechtung im Bezug auf die Richtigkeit der Wählerliste.
Bei Fragen zur Betriebsratswahl und zu möglichen ImHaus-Seminaren steht Euch Marc Handwerk zur Verfügung: 0170 – 7 62 36 46 oder handwerk@aul-seminare.de
Wahlvorstand
Die Aufgaben des Wahlvorstandes
Der Vorstand leitet und organisiert die Wahl zum Betriebsrat. Er ist für die Durchführung des vollständigen Wahlverfahrens zuständig.
Dazu gehören u. a.:
- Aufstellen einer Wählerliste
- Erlass des Wahlausschreibens
- Prüfen von Wahlvorschlägen
- Planung und Abwicklung von Stimmabgabe und Auszählung
Bestellung des Vorstandes
Der Wahlvorstand wird im regulären Wahlverfahren spätestens 10 Wochen vor der endenden Amtszeit des Betriebsrates bestellt. Mindestens drei zur Wahl berechtigte Arbeitnehmer bilden den Vorstand. Im Bedarfsfall können mehr Mitglieder bestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Mitglieder immer ungerade sein muss. Für jedes Mitglied kann ein Ersatzmitglied bestellt werden, das einen potentiellen Ausfall kompensiert.
Von wem wird der Wahlvorstand bestellt?
Sofern es bereits einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, wird der Wahlvorstand von diesem bestellt. Erfolgt dies bis acht Wochen vor dem Wahltermin nicht, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Alternativ kann dies auch die den Betrieb vertretende Gewerkschaft tun. Das Arbeitsgericht übernimmt dann die Bestellung des Wahlvorstandes.
Schulungsanspruch
Für den Wahlvorstand besteht ein Schulungsanspruch.
Kosten der Betriebsratswahl
Wer übernimmt die anfallenden Kosten der Betriebsratswahl?
Die Gesamtkosten der Betriebsratswahl werden vom Arbeitgeber getragen. Das beinhaltet neben der Entgeltfortzahlung auch den Materialeinsatz, Schulungskosten für den Wahlvorstand sowie evtl. anfallende Reisekosten für Fahrten zu anderen Teilen des Betriebes.
Fristen und Termine für die Betriebsratswahl
Ordentliche Betriebsratswahl
Die regelmäßigen Wahlen finden in einem Turnus von 4 Jahren statt. Die Durchführung geschieht immer im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.05. eines Wahljahres.
Die außerordentliche Betriebsratswahl
Außerhalb dieses Zeitraums können ebenfalls Neuwahlen stattfinden. Das ist z. B. der Fall, wenn bisher kein Betriebsrat im Unternehmen existiert und die Wahlen zum ersten Mal stattfinden. Ein weiterer Grund ist der Rücktritt eines Betriebsratsgremiums. Finden Wahlen außerhalb der regelmäßigen Intervalle statt, wird die Amtszeit des gewählten Betriebsrates so angepasst, dass die nächste Wahl in den regelmäßigen Zeitraum fällt. Bei außerplanmäßigen Wahlen, die innerhalb des letzten Jahres vor der regulären Wahl stattfinden, verlängert sich die Amtszeit auf 5 Jahre.
Weitere Gründe für die Durchführung einer außerordentlichen Wahl:
- die Wahl wurde erfolgreich angefochten
- die Anzahl der Mitglieder sinkt unter die nötige Zahl
- nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Wahltag -> Die Beschäftigtenzahl ändert sich um mindestens 50%
Wahlberechtigung
Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt ist jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und zum Wahltermin im Betrieb beschäftigt ist. Dazu zählen auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, ausländische Mitarbeiter/innen, Arbeitnehmer/innen in Elternzeit oder Mutterschutz sowie Aushilfen. Leiharbeitnehmer/innen sind ebenfalls berechtigt zu wählen, wenn sie bereits länger als drei Monate im entleihenden Unternehmen arbeiten.
Kriterien, um gewählt zu werden (passives Wahlrecht)
Das Recht zum Mitglied des Betriebsrates gewählt zu werden, haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb am Tag der Wahl sechs Monate angehören.
Wahlverfahren
Grundsätzlich wird zwischen zwei unterschiedlichen Wahlverfahren unterschieden.
- Normales Wahlverfahren
- Vereinfachtes Wahlverfahren
Welches Wahlverfahren durchzuführen ist, hängt von der Betriebsgröße ab: Das vereinfachte Wahlverfahren wird in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern eingesetzt.
Ab 101 Arbeitnehmern kommt das normale Wahlverfahren zum Einsatz.
Betriebe mit einer Arbeitnehmerzahl von 101-200 können entscheiden, welches Wahlverfahren sie nutzen möchten. In Absprache zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber wird das Verfahren
festgelegt.
Listenwahl
Bei der Listenwahl gibt jeder Wähler seine Stimme für eine Liste ab. Voraussetzung für die Durchführung der Listenwahl ist, dass mindestens zwei Listen vorhanden sind. Die Anzahl der Stimmen, die auf eine Liste entfallen, bestimmt wie viele Kandidaten von dieser Liste in den Betriebsrat einziehen. Durch die Reihenfolge auf der Liste ist festgelegt, welche Bewerber in den Betriebsrat kommen. Begonnen wird mit dem oben platzierten Bewerber.
Persönlichkeitswahl
Die Persönlichkeitswahl wird durchgeführt, wenn nur eine Liste mit Kandidaten vorliegt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Kandidaten in den Betriebsrat kommen. Im Gegensatz zur Listenwahl können einzelne Kandidaten gezielt gewählt werden. Die Personen- bzw. Mehrheitswahl kommt ausschließlich bei der Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens zur Anwendung.