
Betriebsratswahl 2026
Turnusgemäß finden vom 01. März bis 31. Mai 2026 die nächsten Betriebsratswahlen statt. Als gewählte Interessenvertretung setzt sich der Betriebsrat aktiv für die Belange der Belegschaft im Unternehmen ein und hat auf die Durchführung und Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Regelungen zu wachen.
Darüber hinaus hat der Betriebsrat in vielen Angelegenheiten Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und kann im Sinne der Belegschaft Einfluss auf wichtige Entscheidungen – wie z.B. bei Kündigungen und Entlassungen – nehmen.
Egal, wo ihr gerade steht – ob als neue Kandidaten oder „alte“ Hasen – wir begleiten euch mit verschiedenen Angeboten auf eurem Weg in die nächste Amtszeit.
Kostenlose Online-Angebote
Was genau sind eigentlich die Aufgaben eines Betriebsrats und wie läuft eine Betriebsratswahl überhaupt ab – und was ist hierbei alles zu beachten? Wer kann sich als Kandidat aufstellen lassen und ganz wichtig: Wie gelangt das gesammelte Wissen des aktuell amtierenden Betriebsrates in das neue Gremium?
Alles, was vor der Wahl wichtig ist, beantworten wir Euch kurz und bündig in unseren kostenlosen 2-stündigen Online-Formaten und geben einen ersten Überblick über folgende Themen:
Die Betriebsratswahl
Die Kandidatensuche
Der Wissenstransfer
Die Aufgaben als Betriebsrat
Wahlvorstandsschulungen für die Betriebsratswahl 2026
In unseren Wahlvorstandsschulungen werden alle erforderlichen Kenntnisse für die rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl vermittelt. Um flexibel auf die unterschiedlichen Wissenstände und Betriebsgrößen einzugehen, könnt ihr zwischen Präsenz-Seminaren (vereinfachtes und normales Wahlverfahren) oder Online-Schulungen für das vereinfachte Wahlverfahren oder für das normale Wahlverfahren wählen.
Grundlagen-Seminare für Betriebsräte
Grundlagen-Seminare für Betriebsräte
Damit der Betriebsrat rechtssicher handeln kann, sind bestimmte Seminare erforderlich. Die rechtliche Grundlage für Schulungen ist der § 37, Absatz 6 im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Grundlagenseminare: Bei den folgenden Schulungen ist die Erforderlichkeit ist auf jeden Fall gegeben:
Betriebsverfassungsrecht:
BR 1 (Basiswissen und Handlungssicherheit für den Einstieg in die BR-Arbeit)
BR 2 (Mitbestimmung auf den Punkt gebracht)
BR 3 (Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen)
BR 4 (Betriebsvereinbarungen systematisch entwickeln und rechtssicher abschließen)
Arbeitsrecht:
AR 1 (Arbeitsrecht für die betriebliche Interessenvertretung – Grundlagen)
AR 2 (Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis)
AR 3 (Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses)
Arbeits- und Gesundheitsschutz:
AGS 1 (Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb – Grundlagen)
AGS 2 (Die Umsetzung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung)
Die Erforderlichkeit kann auch bei folgenden Themen gegeben sein, wenn diese besonders begründet wird:
• Es besteht eine spezifische betriebliche Fragestellung – z.B. die Einführung eines neuen Schichtmodells, Entwicklung eines Vergütungssystems etc.
• Das Amt im Gremium erfordert bestimmte Fähigkeiten – z.B. das Seminar „Schriftverkehr und Protokoll“ für Schriftführer*in oder „Verhandlungstechnik“ für Vorsitzende.
Entscheidet der Betriebsrat, dass die Erforderlichkeit gegeben ist, dann gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Häufigkeit oder Dauer von Seminarbesuchen. Allein der Nachweis der Erforderlichkeit ist ausschlaggebend. Bei Unsicherheit: Bitte meldet Euch bei uns. Wir beraten und unterstützen gern unter Telefon 0 52 31 – 3 09 39-0 oder E-Mail an info@seminare.de.
ImHaus-Seminare
ImHaus-Seminare – alles ganz individuell
Manchmal passen die Termine nicht oder es sollen alle Mitglieder im Gremium auf einen gemeinsamen Stand kommen. Grundsätzlich bieten wir jedes Seminarthema auch als Im-Haus-Schulung an. Bei Bedarf schickt uns gern eure ImHaus-Anfrage – wir erstellen euch dann ein unverbindliches Angebot.
Wichtige Informationen & Begriffe rund um die Betriebsratswahl 2026:
Wahlvorstand
Die Aufgaben des Wahlvorstandes
Der Vorstand leitet und organisiert die Wahl zum Betriebsrat. Er ist für die Durchführung des vollständigen Wahlverfahrens zuständig.
Dazu gehören u. a.:
- Aufstellen einer Wählerliste
- Erlass des Wahlausschreibens
- Prüfen von Wahlvorschlägen
- Planung und Abwicklung von Stimmabgabe und Auszählung
Bestellung des Vorstandes
Der Wahlvorstand wird im regulären Wahlverfahren spätestens 10 Wochen vor der endenden Amtszeit des Betriebsrates bestellt. Mindestens drei zur Wahl berechtigte Arbeitnehmer bilden den Vorstand. Im Bedarfsfall können mehr Mitglieder bestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Mitglieder immer ungerade sein muss. Für jedes Mitglied kann ein Ersatzmitglied bestellt werden, das einen potentiellen Ausfall kompensiert.
Von wem wird der Wahlvorstand bestellt?
Sofern es bereits einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, wird der Wahlvorstand von diesem bestellt. Erfolgt dies bis acht Wochen vor dem Wahltermin nicht, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen. Alternativ kann dies auch die den Betrieb vertretende Gewerkschaft tun. Das Arbeitsgericht übernimmt dann die Bestellung des Wahlvorstandes.
Schulungsanspruch
Für den Wahlvorstand besteht ein Schulungsanspruch.
Kosten der Betriebsratswahl
Wer übernimmt die anfallenden Kosten der Betriebsratswahl?
Die Gesamtkosten der Betriebsratswahl werden vom Arbeitgeber getragen. Das beinhaltet neben der Entgeltfortzahlung auch den Materialeinsatz, Schulungskosten für den Wahlvorstand sowie evtl. anfallende Reisekosten für Fahrten zu anderen Teilen des Betriebes.
Fristen und Termine für die Betriebsratswahl
Ordentliche Betriebsratswahl
Die regelmäßigen Wahlen finden in einem Turnus von 4 Jahren statt. Die Durchführung geschieht immer im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.05. eines Wahljahres.
Die außerordentliche Betriebsratswahl
Außerhalb dieses Zeitraums können ebenfalls Neuwahlen stattfinden. Das ist z. B. der Fall, wenn bisher kein Betriebsrat im Unternehmen existiert und die Wahlen zum ersten Mal stattfinden. Ein weiterer Grund ist der Rücktritt eines Betriebsratsgremiums. Finden Wahlen außerhalb der regelmäßigen Intervalle statt, wird die Amtszeit des gewählten Betriebsrates so angepasst, dass die nächste Wahl in den regelmäßigen Zeitraum fällt. Bei außerplanmäßigen Wahlen, die innerhalb des letzten Jahres vor der regulären Wahl stattfinden, verlängert sich die Amtszeit auf 5 Jahre.
Weitere Gründe für die Durchführung einer außerordentlichen Wahl:
- die Wahl wurde erfolgreich angefochten
- die Anzahl der Mitglieder sinkt unter die nötige Zahl
- nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Wahltag -> Die Beschäftigtenzahl ändert sich um mindestens 50%
Wahlberechtigung
Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt ist jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und zum Wahltermin im Betrieb beschäftigt ist. Dazu zählen auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, ausländische Mitarbeiter/innen, Arbeitnehmer/innen in Elternzeit oder Mutterschutz sowie Aushilfen. Leiharbeitnehmer/innen sind ebenfalls berechtigt zu wählen, wenn sie bereits länger als drei Monate im entleihenden Unternehmen arbeiten.
Kriterien, um gewählt zu werden (passives Wahlrecht)
Das Recht zum Mitglied des Betriebsrates gewählt zu werden, haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb am Tag der Wahl sechs Monate angehören.
Wahlverfahren
Wahlverfahren
Grundsätzlich wird zwischen zwei unterschiedlichen Wahlverfahren unterschieden.
- Normales Wahlverfahren
- Vereinfachtes Wahlverfahren
Welches Wahlverfahren durchzuführen ist, hängt von der Betriebsgröße ab: Das vereinfachte Wahlverfahren wird in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern eingesetzt.
Ab 101 Arbeitnehmern kommt das normale Wahlverfahren zum Einsatz.
Betriebe mit einer Arbeitnehmerzahl von 101-200 können entscheiden, welches Wahlverfahren sie nutzen möchten. In Absprache zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber wird das Verfahren festgelegt.
Listenwahl
Bei der Listenwahl gibt jeder Wähler seine Stimme für eine Liste ab. Voraussetzung für die Durchführung der Listenwahl ist, dass mindestens zwei Listen vorhanden sind. Die Anzahl der Stimmen, die auf eine Liste entfallen, bestimmt wie viele Kandidaten von dieser Liste in den Betriebsrat einziehen. Durch die Reihenfolge auf der Liste ist festgelegt, welche Bewerber in den Betriebsrat kommen. Begonnen wird mit dem oben platzierten Bewerber.
Persönlichkeitswahl
Die Persönlichkeitswahl wird durchgeführt, wenn nur eine Liste mit Kandidaten vorliegt. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Kandidaten in den Betriebsrat kommen. Im Gegensatz zur Listenwahl können einzelne Kandidaten gezielt gewählt werden.