Die Personalvertretungen werden 2024 neu gewählt und somit auch die Vorsitzenden und Stellvertretungen.
Diese sind weder mit Sonderrechten noch mit Sonderbefugnissen gegenüber ihrem Gremium ausgestattet. Sie sind Personalratsmitglieder wie alle anderen auch. Dennoch fallen ihnen besondere Aufgaben zu, die das LPVG regelt.
In erster Linie gilt es, die rechtlichen Grundlagen für den Vorsitz zu kennen. Dazu gehören z. B. die Geschäftsführung, das Verfassen von Einladungen und die rechtssichere Beschlussfassung.
Damit ihr dieser Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden könnt, haben wir das Seminar "Fit für den Vorsitz" entwickelt, um euch bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen.
Info-Download
Der Flyer zum Seminar "Fit für den Vorsitz im Personalrat - Personalratsvorsitzende und Stellvertreter*innen" mit den kompletten Seminarinhalten: