Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Fachtagung für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen in der SBV-Arbeit

Über diese Tagung

Die Beratung der (Schwer-)Behinderten im Betrieb als zentrale Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung umfasst auch die Unterstützung von „noch nicht“ (schwer)behinderten Kollegen auf dem Weg zur amtlichen Bescheinigung des Grads der Behinderung. Dieser ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seitens des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger in Anspruch nehmen können. Neben Regelungen zur Prävention und zur betrieblichen Eingliederung umfasst dies aber auch den besonderen Kündigungsschutz.

In unserer diesjährigen Fachtagung erhaltet ihr die erforderlichen Kenntnisse, um Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Betroffenen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem SGB IX und anderen Gesetzen zu unterstützen.
Darüber hinaus vermitteln wir Tipps zur Antragstellung sowie zum Umgang mit Ablehnungen und dem Widerspruchsverfahren.

Zusätzliche Themen sind der Datenschutz in der SBV sowie ein kurzer Ausblick auf die Wahlen in 2026.

Betriebsrät*innen / Personalräte*innen benötigen aufgrund ihrer Schutzaufgaben Grundkenntnisse in diesem Aufgabenbereich und sind ebenfalls gerne eingeladen. Alle Details und Tagungsinhalte findet ihr im Flyer.

Save the date: Termin für 2026 13.04.-17.04.2026

Diese Tagung wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Download Flyer Fachtagung für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Info-Download

Der Flyer zur Veranstaltung "Fachtagung für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) - Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen in der SBV-Arbeit" mit dem kompletten Tagungsprogramm:

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Fachtagung für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG