Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Kündigung Neu!
Die neue Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte
Über dieses Seminar
Bisher konnte man recht sicher davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer die gesetzliche Entgeltfortzahlung erhält, wenn er seine Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung nachweist. Seit mehreren Jahren hat sich in diesem Bereich die Rechtsprechung erheblich geändert. Mittlerweile hat sie konkrete Konturen angenommen, die man als Betriebs- und Personalrat kennen muss, um die Kolleginnen und Kollegen rechtssicher unterstützen zu können und evtl. Verdienstausfälle zu vermeiden. Um eine gemeinsame Basis zu erlangen, werden am Anfang des Seminars die Grundzüge des Rechts auf Entgeltfortzahlung noch einmal in der gebotenen Ausführlichkeit dargestellt.
Seminarinhalte
Wann ist man krank und wann arbeitsunfähig?
Wann ist eine Arbeitsunfähigkeit „verschuldet“ im Sinne des Gesetzes?
Arbeitsunfähigkeit, Fortsetzungserkrankung und Einheit des Verhinderungsfalls – Ausnahmetatbestände, die jeder kennen muss
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit – keine gute Idee!
Die neue Rechtsprechung des BAG
Formelle Anforderungen an die Untersuchung und die AUB
Wann ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert?
Welche Möglichkeit bleiben dem Arbeitnehmer, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen?
Beweis der Arbeitsunfähigkeit bei telefonischem Kontakt mit dem Arzt