Buch und Brille
Neue SeminarePersonalratswahl 2024 Wahlvorstandsschulung LPVG NRW

Betriebsrat – was macht der Betriebsrat und für wen ist der da?

Der Betriebsrat wird alle 4 Jahre von der Belegschaft gewählt und soll die
Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung vertreten,
das heißt er hat darüber zu wachen, dass Gesetze und Vorschriften (u.a.
Tarifverträge, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz etc.)
eingehalten werden. Mit den Aufgaben ist in den vergangenen Jahren auch die
Verantwortung der Betriebsräte enorm gewachsen. Die Themen womit sich heute
ein Betriebsrat befasst, reichen von Arbeitssicherheit,
Schichtplangestaltung, Umstrukturierung, Arbeitszeitflexibilisierung,
Personalplanung, Leiharbeit, Suchtberatung und Suchtprävention - bis hin zum
betrieblichen Eingliederungsmanagement und die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf.
Will der Betriebsrat bei dieser Bandbreite an Themen seiner gesetzlichen
Verpflichtung nachkommen und seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
wahrnehmen, muss der Betriebsrat bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Betriebsratsmitglieder
Benötigen vor allem eine solide Grundqualifikation:
Aufgrund der Komplexität an Themen sollten alle Betriebsratsmitglieder neben
einer fachlichen Grundlagenqualifikation im Betriebsverfassungsrecht und im
Arbeitsrecht auch über gute Verhandlungs- und Methodentechniken sowie über
ausgeprägte Fähigkeiten im Bereich Sozialkompetenz verfügen.

Relevante Beiträge