Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Betriebsrat 1 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1)

Basiswissen und Handlungssicherheit für den Einstieg in die BR-Arbeit

Über dieses Seminar

Dieses Seminar ist der Klassiker, um als neues Mitglied schnell einen guten Einstieg in die Arbeit des Betriebsrats zu finden. Das Ziel dabei ist klar definiert: Rechts- und Handlungssicherheit von Anfang an. Wir schauen aber nicht nur auf die Rechte und Pflichten als BR-Mitglied, sondern ihr bekommt schon in diesem Seminar einen Überblick über die wichtigsten Mitbestimmungsrechte. Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir dabei großen Wert auf Praxisbezug.

Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können nach dem Besuch des BR 1 in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

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Der Flyer zum Seminar "Betriebsrat 1 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1) - Basiswissen und Handlungssicherheit für den Einstieg in die BR-Arbeit" mit den kompletten Seminarinhalten:

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Seminarinhalte

  • Einführung in die Systematik des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
    • Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
    • Die Grenzen der Mitbestimmung und der Tarifvorrang gem. § 77, 3 BetrVG
    • Die Hierarchie der Rechtsnormen
  • Geschäftsführung des BRs: Sitzungen, Beschlüsse, Freistellung etc.
  • Rechte und Pflichten als „normales“ BR-Mitglied
    • Freistellung von der Arbeit, Verschwiegenheitspflicht, Benachteiligungsverbot, Schulungsansprüche etc. gem. u. a. §§ 37, 79, 75 BetrVG
  • Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 BetrVG
  • Informationsrechte u. a. gem. § 80 BetrVG
  • Überblick über die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Mitbestimmungsrechte in soz. und pers. Angelegenheiten u. a. gem. §§ 87, 99 ff., 102 BetrVG
    • Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten von BR-Rechten: Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und die Einigungsstelle gem. §§ 23, 76 BetrVG

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Betriebsrat 1 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 1)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG