Betriebsrat – alle Infos im Überblick

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Infografik: Betriebsrat

Betriebsrat – Aufgaben, Rechte und rechtliche Grundlagen (BetrVG)

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, wirkt bei betrieblichen Entscheidungen mit und verfügt über gesetzlich geregelte Mitbestimmungsrechte. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hier erfährst du, was ein Betriebsrat ist, welche Aufgaben er hat und auf welcher rechtlichen Grundlage er arbeitet.


 

Grundlagen

Was ein Betriebsrat ist, welche Aufgaben er hat und auf welcher gesetzlichen Grundlage er arbeitet

Rechte & Pflichten

Überblick über Mitbestimmungsrechte, Pflichten sowie Schulungsanspruch

Häufige Fragen

Alles zu Voraussetzungen, Ablauf und rechtssicherer Betriebsratsgründung und -wahl.


Was ist ein Betriebsrat?

Foto: Axel Burgdorf
Experte für Betriebsratsarbeit: Axel Burgdorf

Ein Betriebsrat ist ein von den Arbeitnehmern gewähltes Gremium zur Vertretung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er wird in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt (§ 1 BetrVG).

Der Betriebsrat handelt als Kollegialorgan. Entscheidungen werden durch Beschlüsse gefasst. Einzelne Mitglieder können den Betriebsrat nicht allein vertreten.

Das Amt ist ein Ehrenamt. Betriebsratsmitglieder werden für ihre Arbeit von der Arbeitspflicht freigestellt. Der Betriebsrat ist unabhängig und nicht an Weisungen des Arbeitgebers gebunden.

Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)

Die Aufgaben des Betriebsrats ergeben sich insbesondere aus § 80 BetrVG. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und nimmt gesetzlich geregelte Beteiligungsrechte wahr. Zu den zentralen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen
  • Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie beruflichem Aufstieg
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anregungen der Arbeitnehmer und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb
  • Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
  • Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb
  • Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es regelt Wahl, Zusammensetzung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ergänzend können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen weitere Regelungen enthalten. Grundsätzlich gilt die Rangfolge: Gesetz vor Tarifvertrag vor Betriebsvereinbarung.

 

Rechte des Betriebsrats

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat umfassend über alle Angelegenheiten zu informieren, die die Interessen der Arbeitnehmer berühren. Der Betriebsrat verfügt über Informations-, Beratungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte. Kommt der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nicht nach, kann der Betriebsrat rechtliche Schritte einleiten.

Alle Mitbestimmungsrechte im Detail – soziale, personelle und wirtschaftliche Mitbestimmung nach §87 BetrVG

Pflichten des Betriebsrats

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und soll mit dem Arbeitgeber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wahren (§ 2 BetrVG). Das Betriebsratsmitglied ist zur Sitzungsteilnahme verpflichtet und ohne Weiterbildung nicht vollständig handlungsfähig.

Alle Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern im Detail – Freistellung, Kündigungsschutz, Verschwiegenheit.


 

Häufige Fragen zum Betriebsrat (FAQ)

Was macht ein Betriebsrat genau?

Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften, vertritt die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und wirkt bei betrieblichen Entscheidungen mit.

Ist ein Betriebsrat Pflicht?

Ein Betriebsrat ist nicht automatisch vorhanden. Er wird auf Initiative der Arbeitnehmer gewählt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat verfügt über Informations-, Beratungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG. Die konkreten Mitbestimmungsrechte sind auf der Seite Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beschrieben.

Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat behindern?

Nein. Die Behinderung der Betriebsratsarbeit ist unzulässig und strafbar. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Tätigkeit des Betriebsrats zu ermöglichen.