Personalratswahl

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Wann & Fristen

Amtszeiten je Bundesland, ordentliche und außerordentliche Wahl

Ablauf & Wahlvorstand

Aufgaben des Wahlvorstands, Wahlausschreiben, Stimmabgabe

Häufige Fragen

Wahlberechtigung, Wahlverfahren, Besonderheiten im öffentlichen Dienst


Grafik: Personalratswahl

Personalratswahl – Ablauf, Fristen und Wahlverfahren

Die Personalratswahl ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach dem BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen. Sie bestimmt, wer die Beschäftigten der Dienststelle in den kommenden vier oder fünf Jahren vertritt. Hier erfährst du, wie die Wahl abläuft, welche Fristen gelten und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Wann finden Personalratswahlen statt?

In den meisten Bundesländern finden die Personalratswahlen alle vier Jahre statt, in einigen alle fünf Jahre. Die Wahlen finden bundesweit nicht einheitlich statt. Eine Übersicht der Amtszeiten je Bundesland:

  • Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern: 4 Jahre
  • Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: 4 Jahre
  • Schleswig-Holstein: 4 Jahre
  • Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 5 Jahre

Bei Bundesbehörden gilt nach BPersVG eine Amtszeit von vier Jahren. Termine für außerordentliche Wahlen können je nach Bundesland und Anlass abweichen.

 

Foto: Axel Burgdorf
Berät Dich zu den Details der Personalratswahl: Axel Burgdorf

Wahlvorstand – Bestellung und Aufgaben

Die Wahl wird von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Der Wahlvorstand wird in der Regel vom bestehenden Personalrat oder einer Personalversammlung eingesetzt. Er besteht aus drei Wahlberechtigten.

Der Wahlvorstand organisiert die Personalratswahl und ist für ihre rechtssichere Durchführung verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Erstellung der Wählerliste, der Erlass des Wahlausschreibens, die Prüfung der Wahlvorschläge sowie die Organisation der Stimmabgabe und der Auszählung.

Detaillierte Aufgaben des Wahlvorstands

Wählerliste erstellen – Schritt für Schritt

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlausschreiben

Das Wahlausschreiben des Wahlvorstands eröffnet die Wahl. Es legt unter anderem fest, wann gewählt wird, wie viele Personalratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Datum Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Welchen Inhalt das Wahlausschreiben haben muss.

Wahlvorschläge und Wahlverfahren

Bei der Personalratswahl gibt es zwei Wahlverfahren: die Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) und die Listenwahl (Verhältniswahl). Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt von der Zahl der eingereichten Wahlvorschläge und vom jeweiligen Personalvertretungsgesetz ab.

Eine Besonderheit der Personalratswahl: Es gibt Gruppenzugehörigkeiten (Beamte, Arbeitnehmer), die anteilig zu ihrer Gruppengröße im Personalrat vertreten sein müssen. In jeder Gruppe können mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden.

Listen- oder Persönlichkeitswahl – wann gilt welches Verfahren?

Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand

Besonderheiten bei der Personalratswahl

Folgende Punkte sind bei der Personalratswahl besonders zu beachten:

  • Gruppenwahl: Beamte und Arbeitnehmer wählen in der Regel getrennt nach Statusgruppen
  • Mehrheits- oder Verhältniswahl je nach Anzahl der Wahlvorschläge
  • Möglichkeit von Doppelmitgliedschaften in Personalrat und SBV, Personalrat und Gesamtpersonalrat
  • Gesamtpersonalräte und Stufenvertretungen (Bezirks-, Hauptpersonalrat) werden in Urwahlen gewählt
  • Stufenvertretungen sind den örtlichen Gremien in Konfliktfällen übergeordnet

Ausländische Beschäftigte

Der Wahlvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass ausländische Beschäftigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Erlass des Wahlausschreibens über Wahlverfahren, Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden. Eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung stellt einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften dar und kann zur Anfechtbarkeit der Wahl führen.

Auszählung und Wahlergebnis

Nach Ablauf der Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand die Stimmen öffentlich aus und stellt das Wahlergebnis fest. Das Ergebnis wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert und in der Dienststelle bekannt gemacht.

Konstituierende Sitzung

Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses lädt der Wahlvorstand zur konstituierenden Personalratssitzung ein. In dieser Sitzung wählt der neue Personalrat den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter.

Konstituierende Sitzung und rechtssicherer Start des Personalrats


 

Häufige Fragen zur Personalratswahl (FAQ)

Wie oft findet eine Personalratswahl statt?

Je nach Bundesland alle vier oder fünf Jahre. Bei Bundesbehörden gilt nach BPersVG eine Amtszeit von vier Jahren.

Wer bestellt den Wahlvorstand?

In der Regel der bestehende Personalrat. Gibt es noch keinen Personalrat, wird der Wahlvorstand von einer Personalversammlung gewählt.

Welche Wahlverfahren gibt es bei der Personalratswahl?

Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) bei einer einzigen Vorschlagsliste und Listenwahl (Verhältniswahl) bei mehreren Vorschlagslisten.

Können Beamte und Arbeitnehmer gemeinsam wählen?

In der Regel wählen Beamte und Arbeitnehmer getrennt nach Statusgruppen. Die Statusgruppen sind im Personalrat anteilig zur Gruppengröße vertreten.