Betriebsratswahl
Betriebsrat – Gründen – Betriebsratswahl – Rechtssicher starten – Rechte & Pflichten – Schulungsanspruch – Mitbestimmungsrechte – Betriebsratslotse
Die Grundlagen der Betriebsratswahl
Welche Fristen muss ich beachten, wer zahlt?
Weitere häufige Fragen zu Betriebsratswahl.

Betriebsratswahl – Ablauf & Verfahren
Die Betriebsratswahl ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie bestimmt, wer die Belegschaft im Betrieb vertritt. Hier erfährst du, welche Wahlverfahren es gibt, welche Fristen gelten, welche Aufgaben der Wahlvorstand hat und wann eine Wahlanfechtung möglich ist.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt ist jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und zum Wahltermin im Betrieb beschäftigt ist – einschließlich Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz sowie Aushilfen. Leiharbeitnehmer sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im entleihenden Unternehmen arbeiten.
Wählbar (passives Wahlrecht) sind Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die dem Betrieb am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten angehören (§ 8 BetrVG).

Wahlverfahren – Listenwahl oder Persönlichkeitswahl
Im normalen Wahlverfahren wird zwischen Listenwahl (Verhältniswahl) und Persönlichkeitswahl (Mehrheitswahl) unterschieden.
Die Listenwahl findet statt, wenn mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht werden. Die Sitze werden entsprechend dem Stimmenanteil verteilt.
Die Persönlichkeitswahl findet statt, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Das vereinfachte Wahlverfahren gilt in Betrieben bis 100 Arbeitnehmer. Betriebe mit 101 bis 200 Arbeitnehmern können das Verfahren in Absprache zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber frei wählen.
Wählerliste und Fristen
Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste aller wahlberechtigten Arbeitnehmer. Mit Veröffentlichung des Wahlausschreibens beginnen die zentralen Fristen für Einsprüche und die Einreichung von Wahlvorschlägen. Fehler bei der Fristeneinhaltung können zur Anfechtung führen.
Ablauf der Betriebsratswahl
Nach dem Wahlausschreiben können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahl erfolgt geheim und unmittelbar. Anschließend zählt der Wahlvorstand öffentlich aus und stellt das Wahlergebnis fest. Das Ergebnis wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert und bekannt gemacht.
Wahlvorstand – Aufgaben und Verantwortung
Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern (immer ungerade Anzahl) und organisiert die gesamte Wahl. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Erstellung der Wählerliste
- Erlass des Wahlausschreibens
- Prüfung der Wahlvorschläge
- Organisation der Stimmabgabe
- Öffentliche Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand ist zur Neutralität verpflichtet. Wahlvorstandsmitglieder stehen unter besonderem Kündigungsschutz und haben Anspruch auf eine Schulungsveranstaltung zu ihren Aufgaben.
Kündigungsschutz für Wahlvorstandsmitglieder, Kandidaten und gewählte Mitglieder im Detail:
www.aul-seminare.de/betriebsrat/rechte-und-pflichten/
Fristen – ordentliche und außerordentliche Wahl
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre vom 1. März bis 31. Mai statt. Die regulären Betriebsratswahlen fanden zuletzt 2026 statt. Der Wahlvorstand wird spätestens zehn Wochen vor Amtszeitende bestellt.
Außerordentliche Wahlen finden statt, wenn bisher kein Betriebsrat existiert, ein Betriebsrat zurücktritt, eine Wahl erfolgreich angefochten wurde, die Mitgliederzahl unter die Mindestzahl sinkt oder sich die Beschäftigtenzahl nach zwei Jahren um mindestens 50 Prozent verändert hat. Bei Wahlen im letzten Jahr vor dem regulären Termin verlängert sich die Amtszeit auf fünf Jahre.
Kosten der Betriebsratswahl
Alle Kosten der Betriebsratswahl – Entgeltfortzahlung, Materialkosten, Schulungskosten des Wahlvorstands und Reisekosten – trägt der Arbeitgeber.
Nach der Wahl: konstituierende Sitzung
Nach Bekanntgabe des Ergebnisses tritt der neu gewählte Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Alles zu konstituierender Sitzung, Wahl des Vorsitzenden, Beschlussfassung und rechtssicherem Start hier im Detail.
Anfechtung der Betriebsratswahl
Eine Betriebsratswahl kann angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über Wahlrecht, Wählbarkeit oder Wahlverfahren verstoßen wurde und der Verstoß das Wahlergebnis beeinflussen konnte. Anfechtungsberechtigt sind mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Arbeitsgericht erfolgen.
Häufige Fragen zur Betriebsratswahl (FAQ)
Wie lange dauert eine Betriebsratswahl?
Im normalen Verfahren sind mehrere Wochen einzuplanen. Im vereinfachten Verfahren für kleinere Betriebe ist der Zeitraum kürzer.
Wer darf kandidieren?
Wählbare Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören (§ 8 BetrVG).
Wann ist eine Betriebsratswahl ungültig?
Eine Wahl ist anfechtbar, wenn wesentliche Vorschriften verletzt wurden und dies das Wahlergebnis beeinflussen konnte.
Wer trägt die Kosten?
Alle Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber.

