Schulungsanspruch für Personalräte
Personalrat – Aufgaben – Personalratswahl – Rechtssicher starten – Rechte & Pflichten – Schulungsanspruch – Mitbestimmungsrechte – Personalratslotse
Gesetzliche Grundlage, Erforderlichkeit, Betriebsratsbeschluss
Seminargebühren, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Ablehnung durch die Dienststelle, Teilzeit, Grundlagenschulung

Schulungsanspruch für Personalräte – Kostenübernahme und Grundlagen
Personalratsmitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an erforderlichen Schulungen. Die Dienststelle trägt die Kosten. Hier erfährst du, welche Schulungen erforderlich sind, welche Kosten übernommen werden und wie du vorgehst, wenn die Dienststelle die Teilnahme ablehnt.
Gesetzlicher Schulungsanspruch
Personalratsmitglieder haben Anspruch auf Teilnahme an erforderlichen Schulungen. Erforderlich sind Kenntnisse, die für die konkrete Amtsausübung notwendig sind. Für neu gewählte Mitglieder sind Grundkenntnisse im Personalvertretungs- und Arbeitsrecht regelmäßig erforderlich.
Jedes Personalratsmitglied hat einen individuellen Rechtsanspruch auf den Seminarbesuch – es muss sich nicht auf Selbststudium oder die Unterrichtung durch andere Mitglieder verweisen lassen. Kenntnisse für die Personalratsarbeit müssen qualifiziert vermittelt werden.
Der Anspruch setzt einen ordnungsgemäßen Beschluss des Personalrats voraus.
Allgemeine Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder – Freistellung, Entgeltfortzahlung
Schulungsanspruch für Teilzeitbeschäftigte
Der Schulungsanspruch gilt uneingeschränkt auch für teilzeitbeschäftigte Personalratsmitglieder. Sie sind für das Seminar von der Arbeit freizustellen. Schulungszeit, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist durch Freizeitausgleich zu kompensieren.
Handlungsmöglichkeiten, wenn die Dienststelle ablehnt
Eine ordnungsgemäß beschlossene Schulung darf von der Dienststelle nicht abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Bei erfüllten Voraussetzungen darf das Mitglied das Seminar auch gegen den Willen der Dienststelle besuchen. Um Konflikte zu vermeiden, sollte die Teilnahme vorab kommuniziert werden. Kommt keine Einigung zustande, kann der Anspruch vor dem Verwaltungs- oder Arbeitsgericht durchgesetzt werden.

Kostenübernahme durch die Dienststelle
Die Dienststelle trägt die erforderlichen Kosten der Personalratsarbeit. Hierzu zählen:
- Seminargebühren
- Reisekosten (Bahn, PKW – abhängig von Erreichbarkeit und Verhältnismäßigkeit)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
Voraussetzung ist die Erforderlichkeit der Schulung sowie eine angemessene Auswahl des Anbieters.
Schulung beantragen – so geht es
Für die Teilnahme ist ein förmlicher Personalratsbeschluss notwendig. Er sollte die konkreten Daten des Seminars sowie den Namen des zu schulenden Mitglieds enthalten. Bei der Zeitplanung ist darauf zu achten, dass das Mitglied nicht zwingend aus dienstlichen Gründen anwesend sein muss. Die Dienststelle ist rechtzeitig zu informieren.
Grundlagenschulungen
Grundlagenschulungen vermitteln Basiswissen im Personalvertretungs- und Arbeitsrecht. Ohne diese Kenntnisse ist eine sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte regelmäßig nicht möglich. Jedes Mitglied hat Anspruch auf die Teilnahme an Grundlagenschulungen.
Bei den Schulungen für Personalräte ist zu beachten, dass das jeweils geltende Personalvertretungsgesetz Grundlage des Seminars sein sollte – also je nach Dienststelle das BPersVG oder das LPVG des jeweiligen Bundeslandes.
Was der Personalrat nach einer Grundlagenschulung konkret mitbestimmen darf
Spezial- und Aufbauschulungen
Spezialschulungen betreffen vertiefte Themenbereiche wie Datenschutz, Arbeitszeitmodelle, Restrukturierungen, technische Überwachungssysteme oder spezifische Themen für Gesamt- und Stufenvertretungen. Die Erforderlichkeit muss sich aus konkreten Aufgaben oder dienstlichen Situationen ergeben.
Es kann sinnvoll sein, dass mehrere Personalratsmitglieder gemeinsam eine Schulung besuchen – zur gemeinsamen Einarbeitung, Urlaubsvertretung oder Schichtabdeckung im Gremium.
Schulungsangebote für Personalräte
Arbeit & Lernen Detmold bietet ein breites Spektrum an Schulungen für Personalräte – von Grundlagenseminaren zum Personalvertretungsrecht (z.B. LPVG 1 und LPVG 2 für NRW) bis hin zu Spezialschulungen. Die Schulungen sind auf das jeweils geltende Personalvertretungsgesetz abgestimmt.
Häufige Fragen zum Schulungsanspruch (FAQ)
Hat jedes Personalratsmitglied Anspruch auf Schulungen?
Ja, sofern die vermittelten Kenntnisse für die Amtsausübung erforderlich sind.
Muss die Dienststelle Reise- und Hotelkosten zahlen?
Ja, bei erforderlicher Schulung gehören Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten dazu.
Was tun, wenn die Dienststelle die Schulung verweigert?
Nach interner Klärung kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Das Mitglied darf das Seminar bei erfüllten Voraussetzungen auch gegen den Willen der Dienststelle besuchen.
Haben Teilzeitkräfte denselben Schulungsanspruch?
Ja. Schulungszeit über die normale Arbeitszeit hinaus ist durch Freizeitausgleich zu kompensieren.

