Personalrat – Aufgaben

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Aufgaben im Überblick

Gesetzlicher Aufgabenkatalog und Überwachungspflichten des Personalrats

Mitbestimmung

Beteiligung bei sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Aufgaben des Personalrats


Grafik: Personalrat Aufgaben

Aufgaben des Personalrats im öffentlichen Dienst

Der Personalrat hat einen klar definierten gesetzlichen Aufgabenkatalog. Er vertritt die Beschäftigten der Dienststelle, überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen und wirkt bei sozialen, personellen und organisatorischen Maßnahmen mit. Hier erfährst du, welche Aufgaben der Personalrat im Detail wahrnimmt und welche Grenzen seine Tätigkeit hat.

Gesetzlicher Aufgabenkatalog des Personalrats

Die Aufgaben des Personalrats sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie in den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG) festgelegt. Sie umfassen sowohl Schutzaufgaben für die Beschäftigten als auch aktive Gestaltungsaufgaben in der Dienststelle.

Foto: Axel Burgdorf
Experte für die Aufgaben des Personalrats: Axel Burgdorf

Vertretung der Beschäftigteninteressen

Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten in der Dienststelle – unabhängig davon, ob sie als Beamte oder Tarifbeschäftigte tätig sind. Er nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, leitet sie an die Dienststellenleitung weiter und setzt sich für Lösungen ein.

Überwachung von Gesetzen und Vereinbarungen

Eine zentrale Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten. Der Personalrat ist dafür berechtigt, Einsicht in entsprechende Unterlagen zu nehmen.

Mitbestimmung bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten

In zahlreichen sozialen und organisatorischen Fragen besitzt der Personalrat Mitbestimmungsrechte. Dazu zählen:

  • Arbeitszeit, Pausenregelung und Schichtpläne
  • Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplan
  • Überstunden und Mehrarbeit
  • Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Einführung technischer Überwachungseinrichtungen
  • Regelungen zu mobilem Arbeiten und Homeoffice

Detaillierte Übersicht aller Mitbestimmungsrechte

Beteiligung bei Personalentscheidungen

Bei personellen Einzelmaßnahmen wirkt der Personalrat aktiv mit. Dazu gehören insbesondere Einstellungen, Versetzungen, Höhergruppierungen sowie Kündigungen. Je nach Maßnahme und Personalvertretungsgesetz unterscheiden sich die Beteiligungsformen – von der bloßen Anhörung bis zur uneingeschränkten Mitbestimmung.

Förderung von Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Personalrat fördert aktiv Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Dienststelle. Er beteiligt sich an Gefährdungsbeurteilungen, wirkt bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen mit und überwacht die Einhaltung einschlägiger Schutzvorschriften.

Zusammenarbeit mit anderen Gremien

Der Personalrat arbeitet eng mit weiteren Vertretungsgremien zusammen, insbesondere mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und der Gleichstellungsbeauftragten. Doppelmitgliedschaften zwischen SBV und Personalrat oder Gesamtpersonalrat sind möglich.

Was darf der Personalrat nicht?

Trotz seiner umfangreichen Aufgaben hat der Personalrat klare Grenzen. Er darf insbesondere nicht:

  • Einseitig die Arbeit niederlegen oder zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen
  • Politische Betätigung im Rahmen der Personalratsarbeit ausüben
  • Personalentscheidungen eigenständig treffen – das Letztentscheidungsrecht liegt bei der Dienststellenleitung bzw. der Einigungsstelle
  • Vertrauliche Informationen aus Personalangelegenheiten weitergeben (Verschwiegenheitspflicht)
  • Sich in das individuelle Arbeitsverhältnis einzelner Beschäftigter einmischen, ohne dass diese den Personalrat ausdrücklich beauftragen

 

Häufige Fragen zu den Aufgaben des Personalrats (FAQ)

Welche Aufgaben hat ein Personalrat im öffentlichen Dienst?

Der Personalrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, vertritt die Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung, beteiligt sich an Personalentscheidungen und fördert den Arbeitsschutz.

Was darf der Personalrat nicht?

Der Personalrat darf keine Arbeitskampfmaßnahmen organisieren, keine eigenständigen Personalentscheidungen treffen und ist zur Verschwiegenheit über Personalangelegenheiten verpflichtet.

Hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit?

Ja. Arbeitszeitregelungen, Schichtpläne und Pausenregelungen unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats.