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Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Die Geschäftsführung des Betriebsrats Neu!

Alles richtig machen - aber wie? Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

Über dieses Seminar

Es hat sich in den letzten zwei, drei Jahren einiges getan, in Sachen Geschäftsführung des Betriebsrats. Da denken wir zuerst an die Veränderungen durch das BR-Modernisierungsgesetz, dessen Inhalte mittlerweile in das Betriebsverfassungsgesetz „übergegangen“ sind.

Wir reden z. B. über Online-BR-Sitzungen und hybride Sitzungen, also Mischformen zwischen Präsenssitzungen und online zugeschalteten BR-Mitgliedern. Aber wir reden auch über die Fragen, wer gilt als „verhindert“, wann müssen Ersatzmitglieder geladen werden? Am Ende geht es in jedem Fall um eine ordnungsgemäße Beschlussfassung, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Und dazu gehört eben auch die ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung, die Anwesenheitsliste, die Beschlussfähigkeit und, und, und. Wer hier als BR seine Arbeit versteht, kann sich umso besser auf die Inhalte und Themen der Interessenvertretung konzentrieren.

Seminarinhalte

  • Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
    • In Präsens- und in Online-BR-Sitzungen
  • Einladung und Änderung der Tagesordnung
  • Verhinderung: Was ist ein Verhinderungsgrund?
  • Geschäftsordnung für den BR:
    • Wann ist sie sinnvoll?
    • Wann ist sie notwendig?

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Die Geschäftsführung des Betriebsrats

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG