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KI und Datenschutz Neu!

Europäisches und nationales Recht und seine Auswirkungen

Über dieses Seminar

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz, also der europäische AI-Act ist da. Ab Frühjahr 2026 nach der Übergangsfrist wird der Einsatz von KI-Systemen nach einheitlichen europäischen Bestimmungen erfolgen. Welche das sind und welche Bedeutung sie in der Praxis haben, wird im Seminar beispielhaft erläutert.

Die europäische Verordnung hat vielerlei Auswirkungen auf die betriebliche Nutzung von KI. Ein Schwerpunkt des Seminars sind die datenschutzrechtlichen Aspekte. Hier spielt der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten eine zentrale Rolle.

Seminarinhalte

  • Was ist Künstliche Intelligenz (Anwendungsbeispiele)
  • Kurzer Überblick über bestehen Rechtsnormen im Datenschutz
    • DGSVO, EU AI-Act, Bundesdatenschutzgesetz etc.
  • Künstliche Intelligenz: Über was reden wir eigentlich?
  • Risikobetrachtung im Sinne der Richtlinie EU AI Act (Gesetz zur Künstlichen Intelligenz)
  • Stellungnahme der Datenschutzbehörden zur EU AI Act
  • Die Rolle des Betriebsrats/Personalrats
    • Mitbestimmungsrechte wahrnehmen und Kontrollaufgaben nutzen
  • Kann der Betriebsrat/der Personalrat den Einsatz von KI-Systemen verhindern?
  • Regelungsthemen und -möglichkeiten für Personal- und Betriebsräte

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG