Lernunterlagen

Krankheitsdaten und Datenschutz

Grundlagenwissen für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Über dieses Seminar

Der Datenschutz unterliegt verschärften Anforderungen in Bezug auf besondere Kategorien personenbezogener Daten. Maßgebend dafür sind die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Unter diese Kategorien fallen auch Krankheitsdaten.

Deshalb muss der Datenschutz in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) besonders beachtet werden. Dazu wird ein Datenschutzkonzept benötigt, das nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch in der Praxis umgesetzt werden muss.

In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes als auch deren betriebliche Umsetzung praxisnah vermittelt.

Seminarinhalte

  • Kurzer Überblick über die bestehende Rechtsnormen
  • Einwilligungs- und Aufklärungspflichten
  • Datenerhebung und Datenzugang
  • Datenschutz bei abgeleiteten Maßnahmen und deren Beantragung
  • Hinweise zur Gestaltung von Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen
  • Formelle Anforderungen an ein Datenschutzkonzept
  • Aufbewahrungs- und Löschungsvorschriften

Seminarbeschreibung

Download (PDF)

Daten werden gesendet ...


X

Teilnehmer {number}

(Bitte ankreuzen)
(Bitte ankreuzen)

Für dieses Seminar anmelden

Vielen Dank für deine Anmeldung.
Wir werden diese schnellstmöglichst bearbeiten.

  • Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Bitte fülle alle rot markierten Felder aus und kontrolliere diese auf Richtigkeit.

Leider kann deine Anfrage derzeit nicht verarbeitet werden. Bitte kontaktiere uns telefonisch um das Seminar zu buchen. Vielen Dank für dein Verständnis.

Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder.

Krankheitsdaten und Datenschutz

Mögliche Termine werden abgefragt.

Unternehmensanschrift


Rechnungsanschrift


Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG