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Behinderung der Betriebsratsarbeit Neu!

Was ist das und wo fängt sie an?

Über dieses Seminar

Mit der Unterstellung, dass Betriebsratsarbeit hauptsächlich aus Kaffeetrinken bestünde, und ähnlichen Sticheleien geht es oft los. Die Steigerungsmöglichkeiten sind vielfältig und z. T. brachial. Da werden bestehende gesetzliche Ansprüche konsequent verweigert, Gerüchte in der Belegschaft verbreitet, Arbeiten oder Abrechnungen von bestimmten Personen besonders genau überwacht, Abmahnungen verteilt und womöglich sogar ungerechtfertigt gekündigt. In solchen Fällen ist es das Ziel, den Betriebsrat in die Defensive zu treiben, den Zusammenhalt in der Belegschaft zu untergraben und einzelne Betriebsratsmitglieder zu isolieren.
In diesem Seminar werden Möglichkeiten aufgezeigt, entsprechende Strategien aufzudecken, zu verstehen und ihnen entgegenzutreten. Dabei geht es einerseits um die rechtlichen Rahmenbedingungen, aber vor allem auch um die Entwicklung von praktikablen Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Seminarinhalte

  • Von unterschwellige Unterstellungen und Rufschädigung über Mobbing zu Fertigmacher-Methoden.
  • Wie lässt sich aggressive Opposition von Personalverantwortlichen erklären?
  • Was ist Union Busting? Warum bekämpfen manche Geschäftsführungen Betriebsräte mit brachialen Methoden? Welche Motive stehen dahinter?
  • Welche Akteure handeln auf Seiten der Unternehmen? Welche Union Busting Methoden und Stile gibt es?
  • Häufige Fehler und bewährte Methoden im Konflikt mit aggressiven Geschäftsführungen und professionellen Union Bustern.
  • Wann macht der Unternehmer sich strafbar? Wann empfiehlt es sich, ihn anzuzeigen?
  • Was tun gegen:
    • Gehaltskürzungen wegen Erledigung von Betriebsratsarbeit bzw. bei Seminarbesuch
    • Abmahnungen und fristlose Kündigungen von BR-Mitgliedern
    • Unterschriftensammlungen gegen den Betriebsrat und künstlich aufgebaute „Belegschaftsinitiativen“
    • Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens

Seminarbeschreibung

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Behinderung der Betriebsratsarbeit (Online-Seminar)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG