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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie - kompakt Neu!

Entgelttransparenzrichtlinie ab Sommer 2026

Über dieses Seminar

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt ab Sommer 2026 in Kraft – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen und für betriebliche Interessenvertretungen.

Entgegen dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz bringt die neue Regelung nicht nur Berichtspflichten, sondern auch inhaltliche und strukturelle Anforderungen an die bestehenden Vergütungssysteme mit sich. Vergütungssysteme müssen evtl. neugestaltet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.10.2025 (Az. 8 AZR 300/24) die Anforderungen an die Gleichbehandlung bei der Lohngestaltung weiter konkretisiert und die Beweislast für Arbeitgeber verschärft. Hinzu kommen verschiedene Informationspflichten an Mitarbeitende, Bewerber/-innen und Aufsichtsbehörden.

Um die Entgelttransparenz rechtssicher umzusetzen, empfehlen wir den betrieblichen Interessenvertretungen, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. Dazu dient diese Veranstaltung.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland ist noch nicht vollzogen. Eine Expertenkommission hat Ende 2025 Ergebnisse vorlegt. Mit einem Gesetzentwurf ist noch vor der Sommerpause zu rechen. Dieses Seminar informiert über die gesetzlichen Inhalte der Entgelttransparenzrichtlinie, deren Auswirkungen und die Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Seminarinhalte

  • Neue Rechtslage verstehen – Entgelttransparenz ab 2026
  • Überblick über die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und den derzeitigen Umsetzungsstand in Deutschland
  • Vergütungs- und Gehaltsstrukturen rechtssicher gestalten
    • Grundsatz: Gleiche Vergütung für gleichwertige Arbeit
    • Entwicklung von objektiven, geschlechtsneutralen Entgeltkriterien
    • Aufgaben und Rolle der betrieblichen Interessenvertretungen
    • Dokumentation von Vergütungsentscheidungen
  • Pflichten im Bewerbungsverfahren
    • Gehaltsspannen und Einstiegsgehälter transparent machen
  • Berichtspflichten
    • Ab wann gelten welche Berichtspflichten (Schwellenwerte, Inhalte, Turnus)?
  • Umgang mit Entgelttransparenz- und Auskunftsansprüchen
    • Welche Informationen müssen herausgegeben werden?
    • Welche Rolle spielt der Datenschutz?

Seminarbeschreibung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG