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Entgeltfortzahlung – Arbeitsrechtlich sicher handeln in bewegten Zeiten

Über diese Tagung

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Entgeltfortzahlung – Arbeitsrechtlich sicher handeln in bewegten Zeiten

Arbeitsrecht ist nie statisch. Neue Rechtsprechung, politische Entwicklungen, wirtschaftlicher Druck in den Betrieben – all das sorgt dafür, dass sich Rahmenbedingungen für die Interessenvertretung ständig verändern. Genau hier setzt unser AuL-Forum Arbeitsrecht an. Zweimal im Jahr werden wir ein aktuelles und praxisrelevantes Thema aufgreifen. Wir schauen hierbei nicht nur in eine Richtung. Denn viele arbeitsrechtliche Fragen haben immer zwei Seiten:

Individualrechtliche Perspektive

Was bedeutet die Rechtslage für den einzelnen Beschäftigten?
Welche Ansprüche bestehen?
Wo liegen Risiken?

Kollektivrechtliche Perspektive

Welche Mitbestimmungsrechte greifen?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Gremien?
Wo sind Grenzen unternehmerischer Maßnahmen?

Erst das Zusammenspiel beider Ebenen macht echte Handlungssicherheit möglich.

Kurz gesagt:

Ein Tag. Ein zentrales Thema. Zwei Blickwinkel.

Entgeltfortzahlung – Arbeitsrechtlich sicher handeln in bewegten Zeiten

Steigende Krankenstände, wirtschaftlicher Druck auf Unternehmen und eine zunehmend verschärfte Diskussion über „Blaumacher“ und Missbrauch – das Thema Entgeltfortzahlung ist aktuell so brisant wie seit Jahren nicht mehr. Das spüren auch die Arbeitsgerichte, durch den starken Anstieg der Verfahren um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Darüber hinaus haben Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur Frage der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für erhebliches arbeitsrechtliches Konfliktpotential gesorgt.

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Info-Download

Der Flyer zur Veranstaltung "AuL-Forum Arbeitsrecht - Entgeltfortzahlung – Arbeitsrechtlich sicher handeln in bewegten Zeiten" mit dem kompletten Tagungsprogramm:

 Download Flyer

Tagungsinhalte

Themen Individualrecht, u.a.:

• Gesetzliche Grundlagen (EFZG)

• Anspruchsvoraussetzungen der Entgeltfortzahlung

• Arbeitsunfähigkeit und ärztliche Bescheinigung

• Beginn und Dauer der Entgeltfortzahlung

• Verschulden der Arbeitnehmer*innen

• Entgeltfortzahlung bei wiederholter Erkrankung

• Besonderheiten bei Teilzeit, Minijob, Befristung

• Abgrenzung: Entgeltfortzahlung – Krankengeld

• Aktuelle Rechtsprechung und Praxisbeispiele

Themen Kollektivrecht, u.a.:

• „Fehlzeitenmanagement“

• Verhaltensregeln im Krankheitsfall

• Anwesenheitsprämien

• Rückkehrgespräche

• Datenschutz und Gesundheitsinformationen

• Bonuskürzungen bei Krankheit

• Bedeutung von BEM in Bezug auf Entgeltfortzahlung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG