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Digitale Tariftagung TVöD / TV-L Neu!

Änderungen und aktuelle Rechtsprechung

Über diese Tagung

Erstmalig laden wir zu einer digitalen Tariftagung zum TVöD und TV-L ein. Dieses neue Online-Format soll für die betrieblichen Interessenvertretungen ein Forum bieten, sich über aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen zu informieren. Zahlreiche Dienststellen und Betriebe wenden den TVöD und seine Spartentarifverträge an, ebenso wie der öffentliche Dienst den TV-L. Personalräte und Betriebsräte müssen sich regelmäßig über Änderungen im Tarifvertrag und die dazu gehörige Rechtsprechung informieren. Mit dieser Tagesveranstaltung machen wir dazu ein Angebot.
Durch die langen Laufzeiten der Tarifverträge bis Ende 2024 bringt diese Zeit auch viele Rechtsprechungen und Auslegungen der Gerichte mit sich.

Unsere Referenten stellen die unterschiedlichen Handlungsfelder dar und die Veranstaltung bietet auch Raum - trotz digitalen Formates - für Diskussionen. Anmeldungen bitte bis spätestens 09.11.2024. Nach der Anmeldung versenden wir die Zugangsdaten.

Tagungsinhalte

  • Stufenzuordnung nach der Einstellung und im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Abschmelzen des Garantiebetrags im TVöD nach Entgelterhöhungen?
  • Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung
  • Vergütungsrechtliche Einordnung ärztlichen Hintergrunddienstes als Rufbereitschaft
  • Ist die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L mit der Arbeitnehmerüberlassungsrichtlinie vereinbar?
  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
  • Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft – Abgrenzung der verschiedenen Sonderformen der Arbeit
  • Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten
  • Wechselschichtzulage bei anteiliger Wechselschichtarbeit
  • Reisezeit als Arbeitszeit?

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Digitale Tariftagung TVöD / TV-L (Online-Seminar)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG