Lernunterlagen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis

– Workshop für Betriebsräte, Personalräte, SBV, MAV und BEM-Beauftragte

Über dieses Seminar

In diesem Praxisseminar mit Workshopcharakter stellen wir einen hohen Praxisbezug her. Das Seminar richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen, BEM-Beauftragte und weitere Verfahrensbeteiligte, die bereits erste Erfahrungen mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gesammelt haben.

Die Herausforderung, eine zielgerichtete Maßnahme zu entwickeln und andere Beteiligte davon zu überzeugen, ist genauso wichtig, wie die finanziellen Optionen zu kennen, um möglichst große Unterstützung zu erhalten.

Ein erfolgreiches BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX lebt vom Austausch und der Vernetzung aller Beteiligten. Ohne dieses Zusammenspiel lassen sich nachhaltige Lösungen häufig nur schwer entwickeln.

 

Dieses Praxisseminar bieten wir jährlich an, um den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Reflexion, zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterentwicklung ihrer praktischen BEM-Arbeit zu geben.

Dieses Seminar wird mit 10 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • Ziele und Nutzen im BEM
    • Einladung, Aufklärung,Einwilligung
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen
  • Das BEM Gespräch – praktisches Fallmanagement
    • Analysetools kennen lernen
    • Checklisten im BEM
    • Wissen zu Leistungen von verschiedenen Trägern
    • Austausch unter Beteiligten
  • Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung betrieblicher Informationen
    • Welche Medien und Informationen haben welchen Nutzen
    • Strategische Ausrichtung
  • Strategisches BEM
    • Interne oder externe Begleitung
    • Ausbildung von BEM-Beteiligten
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG