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20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Neu!

Über dieses Seminar

Seit dem 1. Mai 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Dieses BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und soll durch frühzeitige Maßnahmen die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten stärken.

Für uns ist das Jubiläum ein Grund nicht nur zurückzuschauen, sondern Impulse zu geben wie das BEM weiterentwickelt werden kann. Hierzu laden wir betriebliche Interessenvertreter*innen ganz herzlich ein.

In unserer BEM Veranstaltung kommen Experten für ihre jeweiligen Fachgebiete zu Wort.

Nach den Fachvorträgen werden wir eine Diskussionsrunde mit den Referenten aus dem Studio übertragen. Selbstverständlich bieten wir euch die Möglichkeit für Nachfragen während der Veranstaltung.

Wichtig: Wir benötigen bitte alle Teilnehmer namentlich (ggf. in der Mail /online bei Bemerkungen ergänzen!)

Seminarinhalte

  • 20 Jahre BEM – Ein kurzer Rückblick
  • Anforderungen der Arbeitsgerichte an ein ordnungsgemäßes BEM-Verfahren
  • Hat ein Arbeitnehmer/in Anspruch auf ein BEM-Verfahren?
  • Welche betrieblichen Akteure sind im BEM-Team?
  • Anforderungen an das BEM-Gespräch
  • BEM Gespräche ohne Qualifikation führen?
  • Herausforderungen beim BEM-Prozess bei psychischen Erkrankungen
  • Mangelhafte Zusammenarbeit den BEM-Beteiligten
  • Position und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

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20 Jahre Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (Online-Seminar)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG