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Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Kündigung Neu!

Die neue Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte

Über dieses Seminar

Bisher konnte man recht sicher davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer die gesetzliche Entgeltfortzahlung erhält, wenn er seine Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung nachweist. Seit mehreren Jahren hat sich in diesem Bereich die Rechtsprechung erheblich geändert. Mittlerweile hat sie konkrete Konturen angenommen, die man als Betriebs- und Personalrat kennen muss, um die Kolleginnen und Kollegen rechtssicher unterstützen zu können und evtl. Verdienstausfälle zu vermeiden. Um eine gemeinsame Basis zu erlangen, werden am Anfang des Seminars die Grundzüge des Rechts auf Entgeltfortzahlung noch einmal in der gebotenen Ausführlichkeit dargestellt.

Seminarinhalte

  • Wann ist man krank und wann arbeitsunfähig?
  • Wann ist eine Arbeitsunfähigkeit „verschuldet“ im Sinne des Gesetzes?
  • Arbeitsunfähigkeit, Fortsetzungserkrankung und Einheit des Verhinderungsfalls – Ausnahmetatbestände, die jeder kennen muss
  • Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit – keine gute Idee!
  • Die neue Rechtsprechung des BAG
  • Formelle Anforderungen an die Untersuchung und die AUB
  • Wann ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert?
  • Welche Möglichkeit bleiben dem Arbeitnehmer, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen?
  • Beweis der Arbeitsunfähigkeit bei telefonischem Kontakt mit dem Arzt

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Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung und Kündigung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG