Was Betriebs- und Personalräte zwingend wissen müssen – Alle Neuerungen im Überblick
Über dieses Seminar
Lange Zeit gab es kaum Bewegung im allgemeinen Befristungsrecht. Festgezurrt schien die Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu der Einschränkung des Vorbeschäftigungsverbots, wohlwissend, dass seit Jahren hierzu eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht lag. Daneben hatte auch das Arbeitsgericht Braunschweig durch eine Vorlage beim Verfassungsgericht die grundsätzliche Frage nach der Zulässigkeit des Vorbeschäftigungsverbots zur Diskussion gestellt. Beide Fragestellungen sind durch das Bundesverfassungsgericht seit Juni 2018 beantwortet. Mittlerweile liegen auch schon Entscheidungen der Instanzgerichte und des BAG vor, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konkretisieren. Hier entwickelt sich derzeit eine vollkommen neue Rechtsprechung. Zur sachgerechten Wahrnehmung ihrer Aufgaben müssen die Interessenvertretungen diese Entwicklung zwingend kennen.
Falls das Präsenzseminar coronabedingt nicht stattfindet, kann es bei entsprechender Nachfrage online angeboten werden.
Seminarinhalte
Die Struktur des Befristungsrechts
Befristungen mit sachlichem Grund, insbesondere der vorübergehende Mehrbedarf sowie der Sachgrund der Vertretung
Die Prüfung des „institutionellen Rechtsmissbrauchs“ durch das BAG
Das Ampelmodell des 7. Senats des BAG
Die Befristung ohne sachlichen Grund
Die Entscheidungen zum Vorbeschäftigungsverbot und ihre Umsetzung in der Praxis