Lernunterlagen
Online-Seminare für die BR Wahl 2026Präsenz-Seminare für die BR Wahl 2026

Die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden

Das Leistungsspektrum kennen, erklären und nutzen

Über dieses Seminar

Arbeitnehmervertretungen haben immer wieder Kontakt zu Behörden, beraten Schwerbehinderte oder die gleichgestellten Kollegen. Gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten werden Probleme im Arbeitsalltag gelöst, es wird über Fördermöglichkeiten informiert und Leistungen werden auf den Weg gebracht.  Das alles geht nur, wenn die beteiligten Akteure qualifiziert sind und sich in dem System der Rehabilitation auskennen.

In diesem Seminar werden die verschiedenen Behörden mit ihren Zuständigkeiten und Aufgaben vorgestellt. Danach klären wir die jeweiligen Voraussetzungen, um die unterschiedlichen Leistungen und Angebote beantragen bzw. nutzen zu können.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Darstellung der Institutionen und ihrer Aufgabenbereiche
    • Integrationsamt – Integrationsfachdienste
    • Krankenkassen, Unfallversicherung (BG)
    • Agentur für Arbeit und Rentenversicherungsträger
  • Leistungen für Menschen mit Behinderung
    • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
    • Fördermöglichkeiten und -mittel
    • Rente wegen Erwerbsminderung und Altersrente für Menschen mit Behinderung
    • Hilfe bei der Beantragung von Leistungen
    • Arbeitsassistenz – die Arbeitgeberfunktion
  • Leistungen für den Arbeitgeber
  • (Eingliederungs-) Zuschüsse und Fördermittel
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern, z. B. im Kündigungsfall
  • Die Antragstellung, insbesondere bei dem/der
  • Integrationsamt, Krankenkasse, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger
  • Widerspruch und Klage

Seminarbeschreibung

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Die Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG