Lernunterlagen

Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung – Teilhabepraxis 2 (SBV 2)

Beschäftigung fördern und sichern

Über dieses Seminar

Die Eingliederung von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung im Arbeitsleben und die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb sind die zentralen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Dies ist angesichts der digitalen Transformation und der wirtschaftlichen Veränderungen eine große Herausforderung. Dazu benötigt die Schwerbehindertenvertretung ebenso wie der Betriebs- und Personalrat Kenntnisse über die rechtlichen und sozialpolitischen Instrumente zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung.

In unserem Seminar erfolgt eine vertiefende Darlegung der Individualrechte der (Schwer-)Behinderten Menschen nach dem Sozialgesetzbuch IX, den Pflichten des Arbeitgebers sowie den Gestaltungsgrundsätze für leidens- und behinderungsgerechte Arbeitsplätze. Wir erarbeiten dabei Handlungsmöglichkeiten zum Nutzen aller Beteiligten im Betrieb/Dienststelle und zeigen konkrete Hilfen für die Beratung schwerbehinderter Menschen, bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche im Betrieb / in der Dienststelle sowie im Umgang mit Behörden und vor Gericht auf.

Das Seminar richtet sich ausdrücklich auch an Betriebs- und Personalräte, die sich mit dem Thema Schwerbehinderung auseinandersetzen.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Gesetzliche Handlungsgrundlagen, SGB IX und neuere gesetzliche Entwicklungen
  • Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen
  • Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX
  • Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen
    • Individualrecht von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber
  • Zusammenarbeit mit dem Inklusionsamt, der Bundesagentur für Arbeit, den Rehaträgern und mit den Versorgungsämtern
  • Kollektive Durchsetzungsstrategien (BR, PR, SBV) zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung

Seminarbeschreibung

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG