Lernunterlagen

Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

Die praktische Umsetzung

Über dieses Seminar

Seit 1996 muss es für alle Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen geben. Menschen mit Behinderungen sollen barrierefrei beschäftigt werden. Für sie muss die jeweilige Gefährdungsbeurteilung auf ihre persönliche Situation angepasst werden. In diesem Seminar setzen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen auseinander.

Was ist bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes und der Arbeitsorganisation für einen Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung zu beachten? Eine Lösung „von der Stange“ gibt es, wie überall im Arbeitsleben, meist nicht. Die Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit einer (Schwer-)Behinderung sind sehr vielfältig und zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, sie nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zu beschäftigen.

Das Seminar informiert über Beispiele zur Schaffung behinderungsgerechter Arbeitsplätze und gibt hierzu praktische Hilfen. Ausgehend von betrieblichen Erfahrungen werden Lösungsmöglichkeiten zur Arbeitsgestaltung entwickelt. Es werden die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung und von Betriebs- und Personalräten bei der Inklusion dargestellt.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Das Benachteiligungsverbot Beschäftigter mit einer (Schwer-)Behinderung
  • Pflichten des Arbeitgebers und Rechte (schwer-)behinderter Menschen
    • Rechte der Beschäftigten auf Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit
  • Der Mensch mit einer (Schwer-)Behinderung am Arbeitsplatz
    • Bedeutung von Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung in der Praxis. Das Ziel die Erstellung einer „inklusive“ Gefährdungsbeurteilung als präventive Maßnahme
    • Fähigkeitsprofil (Beschäftigte) und Anforderungsprofil (Arbeitsplatz)
    • Vorgaben durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Bezug auf die Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze
    • Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
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Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG