Tarifverträge im öffentlichen Dienst – TVÖD / TV-L
Grundlagenwissen
Über dieses Seminar
Selbstverständlich gelten im öffentlichen Dienst viele Gesetze und Verordnungen, die auch in anderen, z. B.
privatrechtlichen Betrieben, gelten. Doch der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVöD) und weitere
Spartentarifverträge regeln darüber hinaus spezielle Aspekte des Arbeitslebens im öffentlichen Dienst.
Außerdem gibt es hier viele Regelungen (Öffnungsklauseln), die den betrieblichen Interessenvertretungen Spielräume
ermöglichen oder zu betrieblichen Regelungen verpflichten.
Die Themen reichen hier von Entgeltfragen, über den Urlaubsanspruch und das Haftungsrecht, bis hin zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wie diese Spielräume klug genutzt und im Verhältnis zu anderen
Rechtsnormen (Gesetze, Arbeitsverträge etc.) rechtssicher angewendet werden können, wird im Seminar
praxisnah erläutert.
Bitte bei der Anmeldung den für die Dienststelle/Betrieb gültigen Sparten oder Flächentarifvertrag angeben.
Seminarinhalte
Geltungsbereich und Struktur des TVöD sowie der Spartentarifverträge