Lernunterlagen

Arbeitnehmerdatenschutz im Arbeitsrecht

(Rechts-) Grundlagen für Betriebs- / Personalräte und die SBV

Über dieses Seminar

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist entscheidend für den Schutz der Privatsphäre von Beschäftigten. Er regelt, wie und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten in Betrieben und Dienststellen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Zudem müssen auch Betriebs-, Personalräte und SBV den Datenschutz einhalten und umsetzen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das eigene Datenschutzkonzept. Ohne ein eigenes Datenschutzkonzept des Gremiums kann ein Arbeitgeber – nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes – die Weitergabe von bestimmten personenbezogenen Beschäftigtendaten an ein Gremium verweigern.

Dieses Seminar richtet sich an engagierte Betriebs- und Personalräte sowie die SBV und behandelt umfassend die Rechtsgrundlagen sowie die speziellen Themen des Arbeitnehmerdatenschutzes im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Da es in Deutschland kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gibt, spielen viele Spezialregelungen eine wichtige Rolle, die in unseren Spezialseminaren in der Rubrik „Digitale Arbeit und Datenschutz“ vertieft werden.

Seminarinhalte

  • Aufbau und Struktur des Datenschutzrechts
  • Rechtsgrundlagen und Verhältnismäßigkeit im Arbeitnehmerdaten-schutz
  • Rechte und Pflichten von Beschäftigten, Arbeitgebern und Gremien beim Datenschutz
  • Erarbeitung eines Datenschutzkonzeptes für das Gremium
  • Aktuelle Rechtsprechung

Seminarbeschreibung

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Arbeitnehmerdatenschutz im Arbeitsrecht

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG